Abgesehen davon, dass ich T-Online nicht fĂŒr die beste Quelle halte, stimmt die Gesetzespassage. Ich habe mir die mal beim Bundesjustizministerium angeschaut und kopiere mal den Originalwortlaut:
(5) Kennzeichen mĂŒssen an der Vorder- und RĂŒckseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Der Gesetzgeber gebraucht mal wieder einen unbestimmten Rechtsbegriff, nĂ€mlich âfestâ. Aber was ist fest angebracht???
- Schrauben kann ich einfach mit einem Schraubenzieher lösen (Die Passage aus T-Online, wonach die Benutzung von Werkzeug fest angebracht definieren wĂŒrde, finde ich im Gesetzestext nicht).
- Den Klett ĂŒber das gesamte Kennzeichen ist extrem fest. Das geht nicht so ohne weiteres ab. 99% der Autofahrer benutzen einen Kennzeichenhalter. Die Clipse löse ich im null komma nix. Den Klett bekomme ich aber nicht im null komma nix ab.
FAZIT:
Keine Panik. Ich halte Klett fĂŒr gesetzteskonform, wenn der Klett ĂŒber das gesamte Kennzeichen geht (mit Ausnahme der Aussparung, damit man das CE-Zertifikat des Kennzeichens sehen kann und was z.B. die Zulassungsbehörden auch beim Abstempeln sehen wollen).
Kommentare 9
riwera
Kannst du uns den Grund nennen, warum du kein E auf dem Kennzeichen hast ?
GiMichael
https://www.t-online.de/auto/râŠegel-zur-befestigung.html
EnyaqCoupeRS Autor
Danke.
Agent_K76
Wollte ich auch machen, ist aber leider nicht mehr erlaubt.
EnyaqCoupeRS Autor
Nicht mehr erlaubt đ€
Wo finde ich offiziell diese Information?
Langstreckenfahrer
Abgesehen davon, dass ich T-Online nicht fĂŒr die beste Quelle halte, stimmt die Gesetzespassage. Ich habe mir die mal beim Bundesjustizministerium angeschaut und kopiere mal den Originalwortlaut:
(5) Kennzeichen mĂŒssen an der Vorder- und RĂŒckseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Der Gesetzgeber gebraucht mal wieder einen unbestimmten Rechtsbegriff, nĂ€mlich âfestâ. Aber was ist fest angebracht???
- Schrauben kann ich einfach mit einem Schraubenzieher lösen (Die Passage aus T-Online, wonach die Benutzung von Werkzeug fest angebracht definieren wĂŒrde, finde ich im Gesetzestext nicht).
- Den Klett ĂŒber das gesamte Kennzeichen ist extrem fest. Das geht nicht so ohne weiteres ab. 99% der Autofahrer benutzen einen Kennzeichenhalter. Die Clipse löse ich im null komma nix. Den Klett bekomme ich aber nicht im null komma nix ab.
FAZIT:
Keine Panik. Ich halte Klett fĂŒr gesetzteskonform, wenn der Klett ĂŒber das gesamte Kennzeichen geht (mit Ausnahme der Aussparung, damit man das CE-Zertifikat des Kennzeichens sehen kann und was z.B. die Zulassungsbehörden auch beim Abstempeln sehen wollen).
Mein 3D-Kennzeichen mit Klett bleibt dran.
EnyaqCoupeRS Autor
Meine auch.
Und bei t-offline steht auch, dass die Schilder aus Blech sein mĂŒssen und die Buchstaben in schwarz.
Ich habe 3D Kennzeichen in Carbon Optik und diese wurden gestern von der Zulassungsstelle ohne ein murren gesiegelt đđ»
Agent_K76
Hier auch noch einmal:
Stern.de
Allerdings wie so oft bei neuen Gesetzen, ziemlich schwammig⊠FlÀchig geht ja schon mal nicht, das gibt die Halterung am Auto gar nicht her.
Wahrscheinlich wird es kein Problem sein, aber sicher wÀre ich mir da nicht.
EnyaqCoupeRS Autor
Wo kein KlĂ€ger, da kein Richter đ