So, ich habe mir einen Enyaq RS (Kombi) bestellt (privat, gekauft, nicht geleast) und mal ein wenig in Reifen-/Räderkonfigurator gespielt:
Bei der Frage nach dem Erlöschen/Einschränkung der Garantie sagte mein Freundlicher folgendes: So lange es eine ABE gibt, gibt’s keine Probleme mit der Garantie (nicht Gewährleistung!). Sobald irgendwas eintragungspflichtig ist, erlischt die Garantie für die betroffenen Teile.
Im Fall der Felgen mit anderer ET und ohne ABE wie in diesem Fall erlischt die Rostgarantie für Schweller, Radhaus/-lauf, Stoßstange und Türen… Evtl auch für Aufhängung, Getriebe. Selbiges gilt auch wohl für Serienfelgen mit Spurplatten (gibt es ja noch keine mit ABE…) und Tieferlegungsfedern.
Dann bleibt er wohl Serie mit 21“…😥
Gruß Gerrit