Danke euch.
Ehrlich gesagt bin ich inzwischen so enttäuscht von dem Auto und es hat mich schon so viele Nerven gekostet, dass ich eine Wandlung nicht als Option sehe und die Reparatur sehe ich nach den bisherigen Versuchen auch skeptisch.
Beim ersten Mal wurde die Software neu kalibriert, beim 2. Mal der Bremskraftverstärker getauscht und beim 3. Mal in einer anderen Werkstatt wurde nichts unternommen, weil es Montags nach dem Abschleppen am Samstag wieder um einiges kühler war und er wieder ansprang.
Ich möchte mich nicht jedesmal vor Fahrtantritt fragen müssen, ob es eventuell zu warm wird und ich deshalb Termine versäume, weil ich stundenlang auf den Abschlepper warten muss.
Ist schon schlimm genug, dass wir wohl unseren geplanten Südfrankreich Urlaub in 4 Wochen zumindest mit diesem Auto nicht antreten können, denn da ist es tendenziell noch wärmer.
An der 12V scheint es nicht zu liegen, denn beim letzten Abschleppen ist er nach Überbrückung tatsächlich kurz angesprungen, aber nur gut 1 Meter gefahren, sodass der Typ vom ADAC dann doch den anderen Wagen holen musste.
Nach Meinung des Anwalts ist die Sachlage so eindeutig, dass es keine Klage nötig macht, weil es einen erheblicheren Mangel als ein nicht fahrendes Auto nicht gibt.
Bezüglich der Nutzungsentschädigung konnte er keine Aussage treffen, weil die von der Gesamtlaufleistung, wie auch im Link angegeben, abhängt und wir nicht ersehen können, welche hier zugrunde liegt.
Aber 1,5 Jahre im Falle einer Klage ist schon echt krass!