Gut, dass der Antrag raus ist.
Gerade das 4. Mal seit 27.06. und diesmal schon bei „nur“ 25,5°
Gut, dass der Antrag raus ist.
Gerade das 4. Mal seit 27.06. und diesmal schon bei „nur“ 25,5°
Imho befinden wir uns im Forum bei Rechtsfragen auf sehr dünnen Eis. Auch die Empfehlung zu einer anderen Kanzlei, ohne konkret den Background zu kennen und wenn auch gut gemeint, zu wechseln , geht etwas zu weit...
Wenn jemand die Möglichkeit hat, MaDaCa zu unterstützen, wäre m.M.n. eine persönliche Nachricht der bessere Weg...🤔🙂
Eine Rechtsberatung war gar nicht mein Ziel.
Aktuell fühle ich mich bei meinem Anwalt gut aufgehoben und habe lediglich um Feedback gebeten, ob jemand bereits Erfahrung mit dem Rücktritt aus einem Kauf-/Leasingvertrag hat und wie der Ablauf war.
Da jetzt aber sowieso alles seinen Weg geht, bedanke ich mich für die Erfahrungsberichte hier werde, wenn es gewünscht ist, gerne berichten, wie es weitergeht.
Doch, aber bei deren Empfehlung wurde der Termin 2x gecancelt, wobei schon fast 2 Wochen verloren gegangen sind und daraufhin habe ich mir dann selbst einen Anwalt gesucht.
Die rechtliche Einschätzung ist aus der Ferne und für einen Laien nur schwer bis gar nicht möglich. Angenommen die Gegenseite weiß, dass du keinen Nasenbohrer gebauftragt hast, werden die sich überlegen, ob die das Verfahren in die Länge ziehen und versuchen dir noch Kosten aufzuhalsen.
Das mag ja sein, aber dieses Risiko muss ich halt eingehen.
Mangels Erfahrung mit Anwälten, weil noch nie einen gebraucht, muss ich halt einfach in die Fähigkeiten des von mir beauftragten vertrauen.
Die Frage ist schon, ob die einen Fall in drei Monaten oder jeden Tag solche Fälle auf dem Tisch haben. Namen von Anwälten sprechen sich auch ohne Fachtitel rum. Mit der Wahl des Anwalts sendest du ein Signal an Skoda bzw. dem Leasinggeber.
Danke für den Hinweis, allerdings verstehe ich nicht wirklich, was Du mir damit sagen möchtest.
Ich habe von den Anwaltskanzleien am Ort diejenige ausgewählt, wo ich nicht erst einen Termin in 2 Monaten bekommen habe.
Da von der mit dem besten Ruf zweimal ein bereits vereinbarter Termin abgesagt wurde, drängt die Zeit nun auch etwas.
Ich hab auch ehrlich gesagt zweifel ob ein Anwalt für Verkehrsrecht hier der richtige Ansprechpartner ist. Es geht nicht um eine Geschwindigkeitsübertretung, Alkohol am Steuer oder Vorfahrt Missachtet.
Ein Anwalt für Vertragsrecht/Leasingrecht wäre mit Sicherheit der bessere Ansprechpartner
Auf den Homepages diverser Anwaltskanzleien steht bei Verkehrsrecht, dass dort Mangelansprüche aus einem Kfz-Kauf- bzw. Leasingvertrag enthalten sind.
Moin,
sag mal, hat dein Anwalt schon mal den Begriff des "verbundenen Geschäftes" fallen gelassen? Da der Leasingvertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit als ein solche klassifiziert wird hast du mit dem Leasingvertrag die gleichen Rechte wie aus dem Kaufvertrag.
Moin,
nee, hat er nicht speziell fallen lassen. Aber was würde das an der Vorgehensweise und am Ergebnis ändern
Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag würde ich den Kaufpreis zurück bekommen und beim Lessingvertrag die Sonderzahlung und die gezahlten Leasingraten.
Ich kann den Zusammenhang nicht erkennen.
Du zahlst doch für die Nutzung, also für die km, die Du fährst. Nicht für die theoretische Lebensdauer.
Das stimmt leider nicht. Die gefahrenen Kilometer, bei mir keine 6.000 fließen ein, eine weitere Größe ist jedoch die Gesamtlaufleistung, wie der eingefügte Screenshot zeigt:
„Die Nutzungsentschädigung berechnet sich also aus dem
Bruttokaufpreis x Anzahl gefahrener Kilometer : zu erwartende Gesamtlaufleistung„
Wieso ist die Laufleistung für Dich nicht ersichtlich?
Wo kann ich die denn sehen?
Im Leasingvertrag steht dazu nix und im Netz kann ich speziell zum Enyaq auch nicht finden, was da zugrunde gelegt wird
Dort kann man was von 250.000 bis 300.000 km lesen, betrifft aber meiner Meinung nach eher Verbrenner als E-Autos.
Wenn Du mir sagst, wo ich die finde, wäre ich sehr dankbar.
Das liest sich tatsächlich nach unkomplizierter Abwicklung
Bin gespannt, ob es beim Leasing ähnlich gut läuft, da es da ja quasi 2 Verträge rückabzuwickeln gilt
Ich erwarte die Anzahlung und die gezahlten Leasingraten erstattet zu bekommen und zahle meinerseits die Nutzungsentschädigung an den Verkäufer, deren Höhe sich aufgrund der (mir zumindest) nicht ersichtlichen Gesamtlaufleistung schwer errechnen lässt.
Zum Glück liegt die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung auch für ggfls. gerichtliche Schritte vor.
Ich hoffe aber, dass es nicht zu einer Klage kommt und werde mich, nach hoffentlich positivem Bescheid seitens des Händlers, dann mal nach einer Alternative umsehen.
Ich berichte gerne, wie es weitergeht.