Beiträge von L1ttle

    Forderungen nach Begrenzung der Radlast sind ja auch wahnsinnig praktikabel. Meist kennt man nicht mal die Achslast des Autos, geschweige denn die Radlast. Da machen es sich die Hersteller auch besonders einfach.


    Nichtsdestotrotz danke für den Hinweis!

    Zu bedenken wäre aber dennoch das Problem mit einem eventuellen Versicherungsschutz im Schadensfall. Wenn der Hersteller 2 t als Begrenzung angibt und der Eny steht drin sind die dann eben überschritten. Im Falle dessen das man zusätzlich noch Mieter ist entsteht dadurch ein unsachgemäßer Gebrauch der Mietsache. Dies könnte dann eine Kündigung des Stellplatz nach sich ziehen. Natürlich darf die Risikolage jeder für sich bewerten. Eventuell ist ja eine Auflastung der Anlage möglich. Nachteil wenn man damit ankommt, man hat die Hosen runter gelassen was man vor hat.

    Genau diese Diskussion wollte ich eben nicht starten. Daher bin ich anfangs nicht so genau auf den Hintergrund eingegangen. Hier mal ein Auszug aus dem Polestar Forum in dem jemand beim Hersteller des Duplex Parkers angefragt hatte:


    Zitat
    Sie haben Bedenken ob Sie bei einem Parklift-450-2t einen PKW mit 2065kg + 75kg Nutzergewicht (ca. 2150kg) beparken können. Zunächst gilt was im Datenblatt zur 2t Anlage geschrieben steht, nämlich dass die Radlast 500kg nicht überschreiten darf.
    Wenn es sich um eine Einzelanlage* handelt und sie nur einen von beiden Stellplatz mit der leicht höheren Last von 2150kg beparken, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, die Anlage hat genügend Reserve. Bei einer Doppelanlage* gilt entsprechend dasselbe, ein Stellplatz mit leicht überhöhter Last (2150kg) ist kein Problem.
    *Einzelanlage = 2 Stellplätze / Doppelanlage = 4 Stellplätze
    Eine Abnahme können wir leider nicht anbieten, hierfür empfehle ich im Zweifelfall stattdessen unseren Auflastungssatz auf 2,6t.

    Daraus kann jeder machen was er möchte. Aber danke für den Hinweis

    Na da sind ja noch einige hilfreiche Kommentare dazu gekommen. Vielen Dank schon mal!!


    Ja, es geht um einen Duplexparkplatz. Habe mit dem iV60 schon mal probegeparkt und es passt von den Abmaßen. Stehe da jetzt noch mit einem Insignia B und der ist ja auch nicht klein (fast 5 m). Ich denke so lange der Wagen im Bereich von 10% des zulässigen Gewichts bleibt sollte das gehen. Der Beitrag mit der Waage macht mich da zuversichtlich. Danke explizit an Enyaq2020! Bei uns stehen 80% der Zeit nur zwei Autos auf dem 4er Parkplatz und die wenn es doch mal 3 sind, dann sind es nur zwei zusätzliche Kleinwagen.

    Na eigentlich steht das im Eingangspost:


    Wie schwer ist euer Enyaq? Was steht in den Papieren, was habt ihr an Austattung und hat vielleicht schon mal jemand nachgemessen. Sind eher die 2137 kg realistisch oder die 2311 kg (oder vielleicht was ganz anderes?).


    Wenn du keinen Input mehr hast DickerDD, dann fühl dich nicht genötigt hier weiter zu schreiben. Es gab schon diverse Mitglieder, die die Aufgabe verstanden haben und mir mit ihrem Post geholfen haben.

    Mal ganz ehrlich, was erwartest Du zu lesen. Das jemand sich meldet und sagt der Enyaq wiegt nur 1850 kg trotz das im Fahrzeugschein oder CoC 2150 kg stehen. Selbst wenn mal wirklich einer auf der Waage war, wird im leeren Zustand die Differenz keine 50kg betragen und die reißen es sicher nicht raus.

    Nein, das erwarte ich in der Tat nicht. Was ich mir erhoffe, ist ein Gefühl dafür zu bekommen, ob die 2137 kg realistisch sind oder doch eher die 2311 kg. Ist sicherlich auch für andere Personen interessant, die vor einem ähnlichen Problem stehen (jetzt oder in der Zukunft). Vergleichbare Threads habe ich schon für den Polestar gefunden und da waren tatsächlich auch Personen auf der Waage. Daher dachte ich mir, vielleicht gibt es hier ja auch Personen die mir helfen können.

    Die Obergrenze wäre grob 2000 kg. Da werde ich wahrscheinlich drüber sein, aber ich möchte wissen wie weit, um das Risiko besser einschätzen zu können.