So, wieder etwas dazugelernt.
Im Wellnessurlaub in Bayern ereilte mich eine Mail unserer „netten“ Nachbarn, dass unsere neuen Module der PV-Anlage zu nah an seiner Brandwand lägen.
Keine Ahnung, wie er das da oben gesehen hat, aber er hatte Recht.
Nach dem Urlaub gecheckt - und siehe da, die Paneele lagen ganz anders, als auf dem Angebot vorgesehen. Der Grund war eine Stromleitung über dem Dach, dem die Monteure großzügig ausgewichen sind (obwohl das angeblich kein Problem sein sollte. Wir hatten darauf hingewiesen).
Fakt ist (und das war in Hessen gar nicht so einfach zu klären, da hier das Gesetz - Baunutzungsverordnung - nicht eindeutig ist und erst noch ein Erlass von 2020 „ausgegraben“ werden musste), dass Glas-Glas-Module wegen Brandschutz mindestens 50 cm von einer Brandmauer entfernt sein müssen, Glas-Kunststoff-Module sogar 1,25 m. Ist in NRW in der BNV übrigens ähnlich geregelt, habe ich zufällig gesehen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Beim Netzbetreiber angerufen und der hat uns für lau Isolatoren auf die Überspann-Leitungen gezogen. Der Solateur hat dann ebenfalls (erwartungsgemäß) kostenlos die Module so gelegt, wie es ursprünglich geplant war. Er hatte aber auch angeboten, die zu nahen Module gegen Glas-Glas auszutauschen. Fanden wir sehr nett, haben aber die Verschiebung der Bestandsmodule bevorzugt, weil wir keine unterschiedlichen Paneele auf den beiden Dächern haben wollten.
Jetzt ist alles perfekt und der Nachbar hält jetzt hoffentlich die Füße still.
Aber die Erkenntnis mit den Brandschutzabständen war neu für mich und ist sicherlich für den einen oder anderen hier hilfreich.
Ebenso, dass Anlagen > 10 kWp von den Finanzämtern auf Dauer nicht als „Liebhaberei“ anerkannt werden. Auch wenn diese „Grenze“ nach EEG keine große Rolle mehr spielt, so spielt sie doch steuerlich nach wie vor eine Rolle. Sollte man wissen.