Nicht einfach nur Gleitlager geändert! Laut ERWIN wurde ab KW 34/2024 sogar der Gleitlagerlieferant gewechselt. Hatte es mir für die Werkstatt ausgedruckt. Ich denke, dass das wichtig ist: Das war ein Mangel, der zunächst versteckt war und sich erst im täglichen Gebrauch gezeigt hat. Bin nämlich noch in der Gewährleistungsfrist.
Aber der Reihe nach: Heute war der große Tag. Ich konnte meinen Enyaq wegen der Quietscherei zur Werkstatt bringen. Termin hatte ich schon im November gemacht!!! Da ich hier aus dem Forum wusste, dass das mit dem Ersatzteil dauert, war ich mit der zutreffenden TPI schon Anfang Januar in der Werkstatt vorstellig geworden. Ich war der naiven Annahme verfallen, dass das ja mit dem Quietschen so eindeutig ist (gibt ja auch in ERWIN ein Video dazu), dass die das Teil schon vorab bestellen können. Weit gefehlt! Geht nicht. Die müssen das Auto da haben, es sich anschauen, Videos für Skoda machen und so weiter und so weiter.... Erst dann geht was über Garantie. Garantie??? Geht's noch, ich bin in der Gewährleistungsfrist.
Heute haben Die dann ihr Programm für die Skoda-Garantie ablaufen lassen. Das hat mich einen Tag gekostet. Die Werkstatt ist 50 km entfernt, näher geht es nicht. Also Auto hinbringen, mit Werkstattersatzwagen (dazu komme ich gleich) nach Hause. Anruf nachmittags, dass ich das Auto holen kann: Oh Wunder, der Bremskraftverstärker muss gewechselt werden. Lieferzeit dafür ist unbestimmt. Ich also wieder hin. 200 km sind draufgegangen.
Jetzt zum Thema Werkstattersatzwagen, den sollte ich nämlich bezahlen, obwohl ich noch in der Gewährleistungszeit bin. Das ist so ein Thema: In der Werkstatt wurde ständig von Garantieleistung und nicht von Gewährleistung gesprochen. Mir ist auch klar, warum das so ist. Garantie ist etwas, was mir der Hersteller zu seinen Bedingungen einräumt. Die Werkstatt ist da fein raus, weil die Kosten auf den Hersteller übergehen. Bei der Gewährleistung ist aber der Verkäufer in der Pflicht. Ist mir aber egal, wie das intern genannt und abgerechnet wird. Ich bin in der gesetzlichen Gewährleistung. Laut Anwalt kann ich keinen kostenlosen Werkstattersatzwagen fordern (machen manche Händler aus Kulanz), ich kann aber meine Aufwendungen im Rahmen der Gewährleistung (§ 439 Absatz 2 BGB: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.") geltend machen. Habe eine Rechnung über die 200 km a 0,30 € gestellt. Ich bin gespannt, wie die Werkstatt reagiert.
Coole Nummer!
Die Werkstatt wird dir aber sagen, dass du die Rechnung an Skoda schicken sollst.
Skoda wird dann sagen, dass du die Rechnung an die Werkstatt schicken sollst...
Zirkelbezug