Bei Rückgabe muss das doch funktionieren...
So hätte ich das jetzt auch gesehen. Klar, das Leasing-Auto gehört einem nicht und man gibt es nach Ablauf wieder zurück. Nur sollte man dann schon bedenken, dass die das bei Rückgabe prüfen werden - und dann wird eine nicht funktionierende Rückfahrkamera nicht aus „normaler Verbrauch“ durchgehen.
Wenn, dann kommt man wohl nur damit durch, regelmäßig die Werkstatt darüber informiert und den Mangel gemeldet hat.