Beiträge von sebbie
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Ich habe das ganze nochmal mit einem Freund besprochen und den Vertrag unterschrieben.
Das sind die Gründe:
a.) Der Vertrag, der mir vorgelegt wurde bezieht sich nur auf den Händler, entbindet jedoch nicht den Hersteller von seiner Gewährleistungb.) Der Vertrag ist so allgmeinen gehalten (es werden z.B. keine konkreten Systeme, Navi-Updates o.ä. erwähnt), dass er bei einem Rechtsstreit vermutlich ohnehin keine Anwendung fände, da er Verbraucherrechte in einem erheblichen Maß einschränkt
c.) Der Vertrag wirkt unprofessionell es fehlen wichtige Angaben, so dass es wie ein Schnellschuss eines Autohauses wirkt, um sich vor Mängelmeldungen von Kunden zu schützen, die beklagen, dass sie nicht über ein Naviupdate informiert wurden.
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Es gibt heute noch kein Update, da ich mir parallel noch andere Angebote einhole, um zu vergleichen und dann zu schauen, ob das ein Einzelfall ist.
Ein Freund, der parallel einen ID.4 bestellt hat, musste jedenfalls keine Verzichtserklärung unterschreiben. Sobald ich den Verkäufer kontaktiert habe, melde.ich mich.
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Danke für eure Antworten.
sebbie - Wäre interessant, was Dein Händler Dir dazu sagt. Was schränkt dieser Ausschluss alles ein ? Würdest Du mal nachfragen, was da das Statement seitens Verkaufsorganisation ist ?
Ich frage auf jeden Fall morgen nach.
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Willkommen bei Cariad. Mit solchen Erklärungen unterschreibst du, dass du mit dem nicht aktualisierbaren Software-Pfusch einverstanden bist. Eine Bankrotterklärung seitens des Herstellers.
Ja, so klingt es für mich auch. Denkt ihr, dass sich dies auch auf die aktuelle TA/Limiter Problematik bezieht oder nur auf das Infotainment.
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Guten Tag zusammen,
ich bin gerade dabei einen Enyaq 60 zu leasen. Mit den gesammelten Bestelldokumenten sendete mir der Verkäufer auch eine Verzichtserklärung zum Thema "Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“
Vorvertragliche Information über einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht beim Verkauf von „Sachen mit digitalen Elementen“ oder „digitalen Produkten“
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie Interesse am Kauf/ Leasing des Fahrzeuges mit der FIN
haben.
Abweichend von der gesetzlich verankerten Pflicht, dem Käufer/ Verbraucher nach Vertragsschluss die „erforderlichen“ Aktualisierungen bereitzustellen, vereinbaren die Vertragsparteien im Kaufvertrag über das o.g. Fahrzeug einen Ausschluss der gesetzlichen Aktualisierungspflicht.
Das hat zur Folge, dass die Kaufsache nach deren Übergabe nicht wegen einer unterlassenen Bereitstellung einer Aktualisierung mangelhaft ist.
Das klingt für mich danach, dass ich unterschreiben soll, dass ich auf die gesetzliche Pflicht des Herstellers, nach dem Kauf die Software funktionsfähig zu halten, verzichten soll.Ist so etwas bei Skoda üblich? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?