Beiträge von Enyaq0815_Die Schwarze 0


    Schön dass du so genau weißt, wie ich mit meinem Händler umgegangen bin, wenn ich den Fall hier noch nicht mal geschildert habe 😅


    Ich hatte ihm zwischenzeitlich sogar gesagt, dass ich es verstehen kann, dass er nicht mitzieht, wenn seine Kalkulation das nicht hergibt und hatte vorgeschlagen, ob gemeinsam mit dem Hersteller nicht ein Pain-Sharing-Szenario inklusive Kundenbeteiligung möglich sein könnte (bspw. Verteilung 50/25/25). Die Geschäftsführung vom Händler hatte das wohl so mitgenommen aber das wurde explizit vom Hersteller so abgelehnt (ein Schelm wer Böses denkt).


    Das mit der kostenlosen Freischaltung von weiteren Software-gebundenen Funktionen ist eine super Idee als Alternative, danke 👍🏼

    Egal ob eine Garantie freiwillig und kostenfrei oder vorab vertraglich (und eventuell kostenpflichtig) geregelt wurde, muss diese neben der Beschreibung des Garantiefalls in einfacher und verständlicher Sprache (der Durchschnittskunde soll es verstehen können) auch die die Angabe der Voraussetzungen tatsächlicher Art beinhalten, von denen die Geltendmachung der Garantie abhängig ist.


    Nochmal: wenn ŠKODA die jetzt im Nachhinein rausgekommenen Voraussetzungen entsprechend in der Pressemitteilung so formuliert hätte oder von Anfang an gesagt hätte, wir können leider weder aus Hersteller- noch aus Händlersicht etwas übernehmen, wäre die Sache zwar auch ärgerlich für alle betroffenen aber klar, verständlich und eindeutig. Die Argumentation, dass so lange eine öffentliche Erklärung und die damit gegeben Garantie auf freiwilliger Basis abgegeben worden sind, sich jeder seine eigenen Regeln dafür ausdenken und zwischendurch noch ändern kann ohne das Ganze nach Außen zu kommunizieren, finde ich persönlich schwierig.


    Aber ich bin kein Jurist, deswegen wäre es interessant zu hören, ob jemand eine Aussagen seines oder irgendeines Anwaltes zu diesem konkreten Fall vorliegen hat?!

    Ich habe mir die Pressemitteilung (https://www.skoda-media.de/press/detail/4238/) noch einmal genau angeschaut, dort steht (Hervorhebungen von mir):


    Darüber hinaus wird für Enyaq und Enyaq Coupé, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ein bestätigtes Lieferdatum ab dem 11. Januar 2024 haben, ebenfalls der ursprünglich von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplante staatliche Umweltbonus von 3.000 Euro zusätzlich zum Herstelleranteil von 1.500 Euro gemeinsam von Škoda und teilnehmenden Händlern übernommen. Voraussetzung ist auch hier grundsätzlich, dass das Fahrzeug nach den bislang definierten Bedingungen förderfähig ist.


    Daraus entnehme ich:

    1. das Entgegenkommen umfasst 3.000 EUR
    2. diese 3.000 EUR reduzieren den bis zum Erscheinen der Pressemitteilung vereinbarte Gesamtbetrag zwischen Kunde und Händler nun zusätzlich
    3. die Aufteilung der 3.000 EUR zwischen Škoda und Händler ist Sache dieser beiden und für den Kunden nicht relevant

    Hallo zusammen,


    sorry wenn ich nochmal auf das Thema "Pressemitteilung" und den bekannten hier zitierten Abschnitt zu sprechen kommen, aber hat jemand von Euch diese Formulierung und einen möglichen Anspruch von seinem Anwalt juristisch prüfen lassen und was war das genaue Feedback?

    Besteht durch die Formulierung nicht in jedem Fall ein Anspruch des Kunden gegenüber dem Hersteller und/ oder dem Händler, wenn alle beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind?

    Falls ja, hat dieser auch ein anwaltliches Schreiben an Skoda Deutschland versenden lassen und mit welchem Ergebnis?


    Mir geht nicht in den Kopf rein, wie das Wort "teilnehmende" implizieren sollte, dass wenn sich der betroffen Händler weigert teilzunehmen, die aus meiner Sicht durch die Formulierung garantierte Zahlung komplett wegbrechen sollte. Das hätte man doch explizit formulieren müssen.


    Ich als Nicht-Jurist verstehe den Absatz klar als eine Garantie und hatte das auch so zwischen den Jahren an meinen Händler geschrieben:


    "...Wie besprochen hat sich meine Darstellung aus der letzten Mail in einer ersten rechtlichen Beratung bestätigt, da die Škoda Auto Deutschland GmbH mit der zitierten Pressemitteilung eine Garantie zur Übernahme des staatlichen Umweltbonus über 3.000€ an alle Kunden mit einer Bestellung eines Enyaqs bis zum 15.12.2023 gegeben hat. Inwieweit der Hersteller, die Händler oder beide Parteien gemeinsam die Prämie übernehmen wird zwar offen gelassen, spielt für den Kunden als externe Partei jedoch keine Rolle. Dieser Sachverhalt ändert sich auch nicht durch das eingefügte Adjektiv „teilnehmende“, da die Gewährung der Garantie in der Formulierung der Pressemitteilung nicht explizit die Teilnahme bestimmter Händler voraussetzt..."


    Leider hat mein Händler vor 2 Tagen nun auch geschrieben, dass er nicht teilnehmen "kann" und dadurch kein Cent kompensiert wird.

    Jetzt wollte ich vorab nach juristischen Erfahrungen fragen, bevor ich in Erwägung ziehe die "Anwalts-Keule"in Richtung Skoda Deutschland zu schwingen.


    Vielen Dank im Voraus!