Eine neue Sachmängelfrist auf ein getauschtes Teil gibt es nur dann, wenn es tatsächlich bezahlt wurde. Ansonsten ist das nur eine Mängelbeseitigung am Fahrzeug, die keine geänderte Frist der Sachmängelhaftung auslöst.
Kurzum: wenn das Auto ein Jahr und 11 Monate alt ist und das Steuergerät getauscht wurde, und dann zwei Monate später erneut kaputt geht, dann gibt es darauf keine Gewährleistung mehr.