Beiträge von Hoinzi

    Ich bin nicht sicher, ob ich diese Frage hier in der richtigen Kategorie gestellt habe.


    Ich bin selbständig und fahre den Enyaq als Geschäftsfahrzeug. Ich lade ganz überwiegend Zuhause an der eigenen Wallbox.


    Es handelt sich dabei um eine Elli Connect Pro mit integriertem MID-Zähler. Ich kann mir von der ja monatlich die geladenen kWh auswerten lassen.


    Aber wie ist die praktische Umsetzung?


    Ich nehme den kWh-Preis lt. Stromrechnung und überweise das an meine Frau, von deren Konto der Stromversorger abbucht.


    1. Ist das so in Ordnung?

    2. Kann man da Vorsteuer in Abzug bringen?


    Mein Steuerberater ist bei dem Thema (nach eigenem Bekunden) ziemlich ahnungslos, der wusste schon nicht, dass hier ein MID-Zähler ausreicht und kein geeichter Zähler erforderlich ist. Ich bin der erste Mandant, bei dem das Thema ist. Die meisten anderen laden entweder ausschließlich auswärts oder haben eine Wallbox im Unternehmen.


    Wenn ich den StB aufs Gleis setze, wird er möglicherweise die Gelegenheit nutzen, mir seine interne Fortbildung mit seinem Stundensatz in Rechnung zu stellen. Darauf habe ich natürlich nicht so richtig Lust.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    Sollte das Thema hier falsch sein, kann das ein Mod/Admin das in den richtigen Bereich verschieben?

    Vor allem: Die Werkstatt bzw. der Händler hat ja immer noch das Recht auf Nachbesserung - so einfach bei einer auftretenden Störung gleich mit dem Rücktritt vom Vertrag zu kommen?

    Wie leicht / schnell kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten? Das Auto hat einen Schaden - der wird repariert. Das dauert - ärgerlich. Aber ist das schon ein Grund? Bestand der Mangel schon bei Übergabe des Autos?

    Die Nachbesserung schlägt aber gerade fehl. Die bekommen es ja seit fünf Wochen nicht hin.


    Ob der Schaden bei Übergabe des Autos schon bestand, ist im ersten Schritt nicht wichtig. Das Gesetz fingiert, dass der Schaden bei Übergabe schon vorhanden war, und der Verkäufer hat die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen. Dieser Beweis ist aber regelmäßig mit vernünftigen Mitteln nicht führen, zumal das Auto ja unmittelbar nach Übergabe die Hufe gehoben hat.


    Kurzum: Wenn die den Mangel in einer angemessenen Frist nicht beseitigen können (und fünf Wochen sind schon deutlich länger als angemessen), dann darf ich natürlich eine Frist setzen und vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Wenn die schon ankündigen, dass das bis zum Jahresende nichts wird, umso mehr.

    Ich habe im Laufe der letzten Jahre diverse Winterreifen auf verschiedenen Autos durch, und der Conti (allerdings noch ein TS 850) war mit einigem Abstand der beste Allrounder. Der Hankook war auf Schnee gut, aber auf Nässe mittelmäßig und auf trockener Straße deutlich schlechter.

    Auch die sonstigen Reifen (Pirelli, Bridgestone, Dunlop, Kumho) waren teils deutlich schlechter.


    In einzelnen Disziplinen wird es immer Reifen geben, die besser sind, aber als Allrounder ist der Conti mit einer der besten. Früher habe ich auf Dunlop geschworen, bin aber zweimal damit eingegangen (ist aber schon einige Jahre her), seitdem habe ich auf diese Marke verzichtet.

    Moralisch mag das zwar sein, aber ich habe den Vertrag nunmal mit dem Autohaus gemacht. Und die können nicht liefern. Warum nicht, kann mir schlicht egal sein.


    Warum soll ich die Probleme des Autohauses zu meinen eigenen machen? Ich verzichte wochenlang (!) auf mein vollständig bezahltes, nagelneues Auto, damit dem Autohaus nicht unwohl wird, weil es das Auto zurückbekommt?


    Nein, bei diesen Beträgen hält sich mein Verständnis in Grenzen.

    Naja, man muss schon gewillt sein, die Sache durchzuziehen. Ich würde das machen. Nach fünf Wochen des Stillstandes hätte ich lange genug Geduld gehabt und hätte in der Zeit auch sicher schon das eine oder andere Gespräch mit dem Autohaus geführt.


    Es geht hier ja schließlich nicht um einen Fernseher oder einen Toaster. Ich z.B. bin auf das Fahrzeug zwingend beruflich angewiesen und würde sicher nicht wochenlang warten, bis da was passiert. Die wollen ja auch Geld von mir, da erwarte ich auch eine vertragsgemäße Gegenleistung. Können sie die nicht erbringen, löse ich den Vertrag auf.


    Alles andere sorgt dafür, dass man dort nicht ernst genommen wird. Wenn man das Auto nicht benötigt, kann man das so machen. Ich bin da inzwischen völlig schmerzfrei. Die führen ja auch kein freundliches Gespräche mit mir, wenn die ihr Geld nicht bekommen, sondern knallen einem gleich eine Mahnung auf den Tisch.

    Der Enyaq wird mein erstes und letztes deutsches Auto gewesen sein, ich muss wohl auf die zuverlässigen Koreaner (KIA) oder Amerikaner (Tesla) ausweichen. Die haben auch Macken, aber das Grundgerüst funktioniert (wenn auch nicht soi fancy wie im Enyaq)

    Wenn ich so lese, welche Probleme Hyundai/Kia mit der ICCU hat und wie lange viele auf das Ersatzteil warten, sehe ich nicht, dass es da viel besser ist. Und eine Garantie von 7 Jahren, die sofort verfällt, wenn der Serviceintervall um einen Tag oder einen Kilometer überschritten ist, ist halt auch nicht viel wert.


    Und in diesen Fällen können die Autos häufig nicht geladen werden, können also nicht genutzt werden.


    Und Tesla ist jetzt auch nicht gerade dafür bekannt, ernsthafte Mängel wirklich beseitigen zu wollen. Gibt es gerade eine nette Video-Reihe von einem Autoverkäufer und seinen Tesla zu.


    Zu glauben, da wäre es wesentlich besser, ist mindestens naiv.