Wir haben nicht die Möglichkeit 19 % Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.
Daher wird es ein BEV werden ohne monatelange Wartezeiten.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wir haben nicht die Möglichkeit 19 % Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.
Daher wird es ein BEV werden ohne monatelange Wartezeiten.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn der Mangel danach erst mal nicht mehr da ist, ist der Mangel beseitigt. Für alles andere bist Du beweispflichtig.
Und nach dem Tausch des Steuergerats funktioniert die LWR ja erst mal wieder. Und damit ist der Mangel beseitigt.
Nein, das ist eben nicht so.
Einen solchen Anspruch gibt es nicht. Wenn ein Teil innerhalb der Sachmängelhaftung getauscht wird, gibt es dafür keinen neuen, eigenen Anspruch, sondern der endet mit der Gesamtsache.
Etwas anderes gilt nur, wenn Du eine solche Reparatur nach der Gewährleistung selbst beauftragst und zumindest zum Teil selbst bezahlst.
Ansonsten fehlt es Dir an einer Anspruchsgrundlage. Gewährleistung ist tatsächlich gesetzlich geregelt, und zwar als die Folge eines Vertrags, sei es ein Kauf- oder Werkvertrag. Der Anspruch besteht nicht aus der Sache an sich heraus. Beispiel: wenn Dir jemand einen nagelneuen Enyaq schenkt, hast Du keinerlei Sachmängelansprüche. Die hat der, der das Auto gekauft und Dir geschenkt hat, aber nicht Du. Du kannst Dir nur ggf. die Ansprüche vom Käufer abtreten lassen, hast aber keine eigenen.
Ich mache das auch beruflich und weiß schon ungefähr, wovon ich spreche.
Gerade gefunden: klick.
Ähm, die Seite besagt zur Frage, wie es bei Arbeiten in der Gewährleistung aussieht, exakt gar nichts. Da steht nur, das Du bei Arbeiten, die Du in Auftrag gibst, einen Werkvertrag schließt und daraus Mängelrechte herleiten kannst.
Nur gehst Du bei Sachmängeln eben keinen Werkvertrag ein, sondern machst Deine Mängelrechte aus dem Kaufvertrag geltend. Und genau deswegen gibt es auf diese Arbeiten auch keine eigenen, neuen Sachmängelansprüche.
Funktioniert bei mir einwandfrei. Die Karten sind aber schon in der Box hinterlegt?
Ganz so einfach ist das nicht. Du müsstest das als Kunde nachweisen und das wird weder leicht noch günstig.
Einfach zu sagen, die Mängelbeseitigung sei fehlgeschlagen, reicht hier natürlich nicht aus.
Daher würde ich jetzt echt gerne wissen, wo ich rechtlich stehe, da hier im Forum ja erwähnt wurde, dass auf das ja schon getauschte Stg. wieder Garantie/Gewährleistung (?) gelten würde. Wer kann das sicher beantworten?
Einen selbständigen Sachmängelanspruch hast Du nur dann, wenn Du den Tausch des letzten Steuergerätes bezahlt hast. Ansonsten bleibt es bei den zwei Jahren Garantie auf das Auto, ohne dass sich durch das für Dich kostenlos getauschte Steuergerät etwas an der Dauer ändert.
Kurz: wenn das letzte Steuergerät im Rahmen der Garantie (bzw. Sachmängelhaftung) getauscht wurde, hast Du gegen Skoda keinen Anspruch.
Zumindest die E-Up dürften aber nur noch mit Ausnahmegenehmigung zulassungsfähig sein, das will halt auch nicht jeder machen. Und das dürften Restbestände der Händler sein, denn das Auto wird doch, wenn ich mich nicht irre, schon länger nicht mehr gebaut.
Bei mir mit ME5.2 ist es rein zufällig, dass der Sitz in die richtige Position fährt, ich habe es daher abgeschaltet.