Beiträge von TheFridge

    Wäre gut wenn sie alle Autos technisch mit Vollaustattung ausliefern und dann entsprechende Features, die nicht beim Kauf „konfiguriert“ wurden, über den Shop anbieten. Dann macht der Shop auch Sinn :).


    Wenn sie jetzt das Preheating im Shop für 200€ anbieten würden, fände ich das ok.

    Mit der Codierung lässt sich nur das eine oder andere hart codieren, aber nicht beim Fahren umschalten. Ein Umschalten ist aber meiner Erfahrung nach auch nicht notwendig, weil ich noch niemanden getroffen habe, für den das weichere Anfahren ein Problem ist. Ein Problem ist bisher nur für manche das härtere Anfahren.

    Ich meinte das bezogen auf die Geschwindigkeitsregelanlage, die du angesprochen hast :)

    Meine Absicht ist es nicht, den Frunk „schlecht“ zu reden. Gebe die Informationen die ich habe. Jeder kann für sich entscheiden, was er damit macht.


    Denke das Forum und dieser Thread ist für den Informationsaustausch gedacht. Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat, der peinlich genau auf alles achtet, wenn es darauf ankommt. Meiner Meinung nach, hat jeder die Verantwortung sich zu informieren und anschließend zu entscheiden. Falls dann etwas passiert und der „Worst Case“ Eintritt, kommt es dann auch nicht überraschend.


    Sehr wahrscheinlich werde ich ihn auch anschaffen.

    Bei nachgerüsteten Gasdruckfedern gabs schon mal Probleme nach einem Unfall (war ein Benziner). Der Fahrradfahrer hat erhöhtes Schmerzensgeld erhalten und der Fahrer ist auf den Kosten sitzengeblieben, weil die Versicherung nicht gezahlt hat. Gutachten hat belegt, dass anscheinend die nachgerüsteten Gasdruckfedern den Aufprall des Fahrradfahrers verschlimmert haben und dadurch der passive Fußgängerschutz nicht mehr gegeben war.


    Muss letztendlich jeder selbst für sich entscheiden und abwägen.

    Hier die Rückmeldung vom TÜV. Es wird daraus abgeleitet, dass es vom Hersteller nicht als Gepäckraum definiert ist:


    Auf den ersten Bild ist der „Frunk“ als Ladung zu betrachen, somit hätte es keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeug. Hier würde der § 22 „Ladung“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) greifen. Dies ist durch eine Inaugenscheinnahme zu verifizieren.


    Jedoch ist der Bauraum seitens des Hersteller nicht explizit als Laderaum ausgewiesen. Weitere Punkte die z.B. berücksichtigt werden müssen sind:


    - Belüftung der (HV) Komponenten


    - Freigängigkeit der (HV) Komponenten


    - Erreichbarkeit von Freischalteinrichtungen



    Hier sollten Sie beim Fahrzeughersteller erfragen, ob für die Nutzen eines solchen „Frunks“ eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Freigabe besteht.

    Ich hab direkt beim TÜV gefragt. Die haben mir direkt gesagt, dass es vorne nicht als Gepäckraum definiert ist. Zusätzlich sollte man sich vom Hersteller eine Unbedenklichkeitserklärung/-bescheinigung holen…