Alles anzeigenWie seht ihr das mit der Garantie und dem Codieren?
Ich habe gefragt ob mir das Autohaus im Tagfahrlicht das Rücklicht mit Codeieren kann, das ist die Antwort:
Technisch möglich, allerdings erlischt bei einer Umcodierung sofort die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Zusätzlich kann es bei einem Garantie/Gewährleistungsantrag zu einer Ablehnung kommen, da im Steuergerät
bewusst etwas verändert wurde, was so nicht vorgesehen ist.
Den Sicherheitsgedanken dahinter verstehe ich voll und ganz, aber die EU hat hier bei der Fahrzeugzulassung
strikte Richtlinien und lässt leider keinen Raum für solche individuellen Maßnahmen.
Die Codierungsänderung zum Tagfahrlicht die Standlichtfunktion hinzuzufügen, hat bei mir das Autohaus auf meinen Wunsch hin codiert. Der Hinweis auf die ABE ist, in Bezug hierauf, Unsinn.
Andere Codierungen können da schon Probleme beinhalten. Eine Änderung der Codierung im Sinne der Parametrierung ist keine Programmierung, also nicht garantiefeindlich, auch wenn das gerne behauptet wird. Die Korrektur von falschen Codierungen und Folgeschäden sind natürlich aus jeder Gewährleistung oder Garantie ausgenommen.