bei mir wurde bereits 4 mal die Leuchtweiteneinstellung "repariert". Inzwischen liege ich nun ausserhalbe der 2 järhirgen Gewährleistung. Grundsätzlich ist nach ca. 2 bis 3 Monaten nach Werkstattaufenthalt der Fehler wieder da. Ich habe den Hersteller angeschrieben, dieser äußert sich nicht wirklich hilfreich und schiebt die Sache zum Händler wo ich das Fahrzeug erworben habe. Hier könnte ich versuchen das Fahrzeug zurück zu geben.
Grunsätzliche gehen ich davon aus dass ein Fahrzeug welches nur 2 bis 3 Monate eine Leuchtweitenregulierung besitzt nie in Deutschland eine Betriebserlaubnis bekommen würde.
Der Fehler stellt sich ja so da , das mit Ausfall der Leuchtweiteneinstellung diese auf die unterste Position geht. Es ergibt sich eine stark eingeschränke Leuchtweite bei Dunkelheit. Überfahre ich nun ein Kind könnte man überprüfen ob ich bei ordenlichen Leuchtweite das Kind frührer hätte wahrnehmen (im Seitenraum) können und somit ggf. den Unfall verhindern oder abmildern können.
Eine HU bekommt man nicht mit diesem Fehler. Ein nicht abstellbarer Fehler in diesem Sicherheitsbereich müsste eigentlich die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Nur dem Hersteller intressiert es nicht, es interessiert scheinbar auch nicht das es hier Gefahr für Leib und Leben bedeuten kann.