Jein...
Wenn Du der Werkstatt nachweisen kannst, dass der Schaden nicht durch die normale Reparatur entstehen könnte, dann schon.
Beispiel 1:
Auto fällt von der Hebebühne. Da dürfte der Fall klar sein, die Werkstatt haftet.
Beispiel 2:
Beim Tausch der Turboladers reißt die Werkstatt mehrere Bolzen ab und der Zylinderkopf muss ersetzt werden.
Jetzt behauptet die Werkstatt, dass das bei dieser Art der Reparatur passieren kann, lehnt die Haftung ab und setzt den Austausch des Zylinderkopf auf die Rechnung.
So ist mir das passiert. Ein befreundeter Anwalt hat mir geraten, die Rechnung zu bezahlen, da der Nachweis, dass die Werkstatt gepfuscht hat, schwierig wird.