Beiträge von MartinB

    Och menno jetzt diskutieren wir doch darüber weiter .... Wer sagt dem System denn, dass es eine Ortschaft ist, wenn es in den Navi-Daten nicht hinterlegt ist und das Schild geklaut wurde? Niemand, also ist es kein Bug ... Ich komme zwar aus dem Requirements Engineering, aber mehr werde ich dazu jetzt wirklich nicht mehr schreiben, ich lasse Dir gerne Deine Meinung. :thumbup:

    Na ja, dass pACC erkennt die Ortschaft ja und verzögert vorher entsprechend. Bei fehlen des Schildes dann wieder zu beschleunigen ist definitiv unlogisch und gefährlich. Auch bei fehlenden Infos sind Ortschaften ( da stehen viele Häuser) recht einfach zu erkennen und wenn schon, es sollte erst eine Quittierungsabfrage erfolgen ( z.B. Meldung: "Gaspedal betätigen für 100 Km/h" etc.) um diese Aktion auszuführen. Man stelle sich vor der Fahrer wird just in diesem Moment durch einen medizinischen Notfall beeinträchtigt... und es rennen Kinder auf der Straße... bei 50 bremst er noch komplett ab wenn er die Personen erkennt, bei 100 nicht. ( Siehe EURO NCAP Test zum Notbremssystem).

    Du meinst die Bafa-Förderung? Ist zwar noch nicht umgesetzt, die soll aber in der aktuellen Höhe bis 2025 verlängert werden (abhängig vom Geldtopf). Ohne diese Aussage hätte ich meinen Enyaq eventuell nicht bestellt.

    Ja, wenn es denn dann so ist, bin ich ja auchglücklich. Ich fahre dann aber auch mein altes Auto weiter, bedeutet Wertverlust... den bezahle ja (evtl.) auch ich. Allerdings waren die Händler da bis jetzt immer kulant und haben den angesprochenen Preis gezahlt. Ich sage ja auch immer, es sind auch nette und gute Händler verfügbar. Die sind nicht alle das personifizierte Böse....?

    Das ist leider nicht ganz korrekt. Es handelt sich bei einer Fahrzeugbestellung immer um eine unverbindliche Bestellung in bezug auf Ausstattung etc. Änderungen vorbehalten. Es finden idR Modelljahresänderungen statt. Diese werden dann in die Produktion deines Fahrzeuges einfließen. Wenn eine Produktionslinie umgebaut wird und es Änderungen gibt (idR in KW 45 und KW 20 bei VW zB) dann kannst du nicht erwarten, dass dein Fahrzeug noch so gebaut wird wie vor Umstellung der Produktionslinie.

    Dass hängt von der Änderung ab. Wenn ein Hersteller Ausstattung ersatzlos streicht, ist dass nicht so einfach hinzunehmen. Dieser Passus bezieht sich eher darauf, dass sich Ausstattungen und Versionen bzw. Ausführungen ändern. Dass ist OK, wenn der Hersteller aber ein HUD streicht ( was ein wesentliches Verkaufsmerkmal des Fahrzeugs ist), dann gibt es Probleme. Eine Verpflichtung zur Abnahme gibt es nur, wenn die Art und Beschaffenheit gegeben ist. Wenn ein Fahrzeug erworben wird welches so beschaffen ist, mir eine AR HUD Anzeige in die Windschutzscheibe zu projezieren, es diese dann bei Lieferung aber nicht hat, dann muss ich dass Fahrzeug nicht abnehmen. Dass sind auch offen verkündete Sicherheitfeatures...

    Ein anschaulicheres Beispiel: Verpflichtung zur Auswahl einer anderen Farbe ist OK, gar keine Farbe auf dem Blech hingegen nicht.

    Das sind grobe Richtwerte, mehr nicht. Mein Händler hat in Anwesenheit meiner Frau zugesichert, dass ich das Fahrzeug dieses Jahr noch anmelden kann ( Er hätte noch Kontingent für über 30 Enyaq). Wenn nicht, verliere ich 3000 Euro der Förderung. ( schwerwiegende Folge). Damit setzt er sich, auch wenn er kein genaues Datum liefern kann, selber in Verzug wenn es eben nicht in 2021 klappt. Übrigens mit allen Folgen... Auch muss niemand eine Gutschrift für fehlende Ausstattung akzeptieren, dass ist ein erheblicher Mangel und zudem erfüllt der Händler den Vertrag nicht ( wenn die Ausstattung darin enthalten war ). Wenn ich einen Pulli in Größe L bestelle, muss ich nicht einen in XL annehmen, auch wenn dieser gleich aussieht und ich ihn sogar anziehen kann....


    Wesentlich bei Rechtsstreit ist vor allem, dass ich dass Fahrzeug sonst nicht gekauft hätte. (Sondern einen IONIC 5, für den ich sogar ein Angebot hatte) ... unverbindlich heisst in diesem Zusammenhang eher, dass kein fixer Liefertermin besteht. Da gelten dann im allgem. 6 Wochen als Frist, die allerdings mit dem genannten Monat beginnt. Dann könnte man ab 15 Dezember eine Nachfrist setzen. Corona bietet da allerdings durchaus die Möglichkeit, höhere Gewalt ins Spiel zu bringen... dann sieht es düster aus.

    Solange der Gurt angelegt ist, darfst Du den Popo lupfen.


    Ohne Gurt wollte ich es auf der AB im Stop & Go dann doch nicht probieren. Nicht dass mir der Hintermann drauf bollert weil ich Versuchskaninchen spiele.

    Na ja, wer kleine Kinder hat und mitten im Stau steht, kennt vielleicht die Situation des "mal kurz Abschnallen und Nucki rein" sehr gut. Dabei lupft man auch den Hintern. Mitten im Stau wird Dir (hoffentlich) keiner mit 50 Sachen hinten rein jagen. Ich will aber niemenaden zu riskanten Manövern zwingen, SIcherheit geht immer vor. Es finden sich (vor Ampeln oder im Stillstand vor der Haustüre auch Möglichkeiten die Situation nachzustellen. Da es mit angelegtem Gurt nicht passiert, halte ich es aber eh nicht für kritisch. Wenn die Mama mit dabei ist, kann die ja auch hinten sitzen, ist im Enyaq ja auch kein schlechter Platz :)

    Was passiert denn, wenn ich im Stau stehe und mal den Hintern lupfe? Dass wäre ja ein enormes Sicherheitsrisiko. Würde mich echt mal interessieren ( Ampel / Stau / Stop&Go) Wenn dem so ist, würde ich dass Skoda melden.... 2 Sekunden ohne Tacho und Notbremsassistent etc.??? Ich würde nur die Bremse zu machen, also in P, und den Rest erst nach x Sekunden oder Schlüsselentfernung deaktivieren. Wäre super wenn dass mal ein netter Besitzer testen würde.

    Seit dem 01.02.2021 haben aus der Warteliste rund 18% Ihr Fahrzeug erhalten. Bei ca 250 Einträgen ab dem 01.02 nur etwa 45 Auslieferungen.... dass ist echt wenig. Und wir reden nur von diesem Forum...


    Nur aus dem Februar wurden 18 von 39 beliefert... also 46 Prozent von Kunden die ebenfalls seit 6 Monaten warten. Das sind 18 von den 45 Auslieferungen seit diesem Zeitpunkt. Somit warten also über 50% länger als 6 Monate. Nichts gegen die geplagten Erstbesteller die noch ausharren, aber der Wert ist echt mies.


    Und es liegt nicht an Chipknappheit, sonder an der Fehleinschätzung man müsse die Chipbestellungen a.G. von Corona reduzieren bzw. Stornieren. Da sitzen Top Manager mit Millionengehältern und die greifen derart ins Klo? Klar kommt Corona hinzu, aber wenn ich nicht liefern kann und darum weiss, nehme ich keine Aufträge an oder warne einen Kunden. Jeder normale Händler konnte nach sowas seinen Laden dicht machen...

    Ich hatte heute ein Telefonat mit dem Serviceleiter des Autohauses, aber auch nur, weil ich gestern (nach zehn Tagen) nach dem Stand der Dinge gefragt habe.

    Ich hatte den Eindruck, dass man zwischenzeitlich mal wieder nichts getan hat.

    Von gütlicher Einigung war auch nicht mehr die Rede.

    Es geht nur noch über einen Anwalt, dann eine gerichtliche Auseinandersetzung.

    Ich würde mir da keine Sorgen machen. Gib dass ganze auch dem ADAC... geht sogar online. Die Nachbesserung muss immer den gleichen Auslöser / die Ursache haben. Die herausgabe des Fahrteugs würde ich per Anwaltschreiben schon mal rausschicken lassen... ist nicht sooo teuer. War es jedes mal der selbe Fehler, hast Du vor Gericht gut lachen. Da keiner mit Dir verhandeln will, noch besser. Da hat Dein Händler ( über den läuft dass vorerst) keine Chance einen Prozess zu gewinnen. Ich würde dass mit dem Anwaltschreiben im Hintergrund im persönlichen Gespräch nochmal klar machen. BGB ist BGB....


    Ich drücke die Daumen, sowas ist echt voll doof. Tut mir wirklich Leid für Dich.