Wenn denn die Bafa Regeln klar irgendwo kommuniziert wären (oder find ich die nur nicht) ? Die ganzen Spitzfindigkeiten wie genauer Wortlaut, exakte Bezeichnung, Cent-genaue Angabe des Nettolistenpreises, sind nur die Ablehnungsgründe aus der Vergangenheit bekannt. Die Formulierung bei bei Bafa zur Antragstellung sind wischi-waschi interpretierbar und machen nicht wirklich Vorgaben für die Rechnungslegung. Und jetzt liegt das volle Risiko mit der nur-eine-Versuch-Vorgehensweise beim Kunden.
Irgendjmd. hat hier schonmal geschrieben, ob das nicht ein Thema für den Verbraucherschutz wäre. Was meint ihr?
Wir werden vermutlich auch next move nochmal anschreiben... Die Verunsicherung der Kunden bzgl. Der Rechnungen liest man ja nicht nur in bei Skoda...
So geht deutsche Bürokratie ?