Hallo Forum!
Aktuell habe ich eine kleine Kontroverse bei meiner Skoda Enyaq Bestellung. Was ist passiert?
Ende August habe ich nach langer Recherche für mich entschieden, dass es ein Skoda Enyaq sein soll. Der 85 stand vor der Tür. Ich habe nach Vermittlung durch ein Onlineportal eine renommierte Skoda Vertretung in der Nähe gefunden. Der kompetente Verkäufer meinte zu dem Zeitpunkt, die Lieferzeiten seien mittlerweile entspannt. Auf dem Kaufvertrag habe ich als unverbindliches Lieferdatum 02/2024. Dieses wurde mir dann auch schriftlich in einer Mail nach Unterschrift mitgeteilt. Den Kaufvertrag sehe ich dann so als angenommen. Die gesamte Kommunikation lief über Mail, also als Fernabsatzgeschäft.
Erst danach ist mir durchs Forum klar geworden, dass die Lieferfristen möglicherweise länger würden.
Erst 6 Wochen später hat mir das Autohaus ohne weitere Erläuterung eine neue Auftragsbestätigung zugeschickt. Relativ klein versteckt steht dort das unverbindliche Lieferdatum 05/2024.
Die Lieferprobleme des AP550 fingen im November an, wie wir alle wissen. Darüber hat mich mein Skoda Händler bis heute nicht unterrichtet. Wegen der Unwägbarkeit des Lieferdatums habe ich gefragt, ob ich aus dem Vertrag aussteigen kann. Dies verneint der Händler vehement. Nur eine Stornierung mit den damit verbundenen Kosten von 5 % sei möglich.
Da mir das mit der nachträglich geänderten Lieferfrist spanisch vorkam, habe ich mich beraten lassen. Als erstes wurde das Widerrufsrecht erfragt. Dazu konnte ich nichts sagen. Daher habe ich die Vertragsunterlagen gewälzt. Ausser einer Datenschutzbelehrung, einer Belehrung über die Änderung von Produkteigenschaften (IV80 zu 85) und dem Umweltbonus liegen noch die standarisierten AGBs 2022 von Skoda dabei. Eine Widerrufsbelehrung gem. dem BGB inkl. Frist, Rechtsfolge, Widerrufsmuster, Ansprechpartner etc finde ich bisher nicht. Daher würde ich davon ausgehen, dass die Frist statt 14 Tage nun 12 Monate und 14 Tage gilt. Diese würde ohne Belehrung sowie erst gelten, wenn ich den Kaufgegenstand in Empfang genommen habe.
Ich habe jetzt schon mehrmals mit dem Händler geschrieben. Bisher verneint er meinen Widerruf. Er hat mir noch keinen Hinweis auf den Widerruf schicken können. Manchmal denke ich, ich war bestimmt nur zu schusselig und irgendwo tief im Mailverkehr ist er verborgen. Allerdings - bisher habe ich ihn nicht gefunden.
Wie also weiter verfahren? Einen Anwalt will ich erst so spät wie möglich hinzuziehen. Erstmal wegen der Kosten, zum anderen aber auch, weil sich die Fronten dann natürlich verhärten werden.
Meine Idee sind Streitschlichtungsstelle, eventuell Verbraucherzentrale und wenn es hart auf hart kommt der Verein gegen den unlauteren Wettbewerb (eine fehlende Belehrung, insbesondere nach Anfrage, wäre ein Verstoß gegen Par 5b UWG).
Was meint ihr? Habe ich etwas übersehen? Liegt die Schuld bei mir? Würdet ihr auch so vorgehen?
Den Namen des Händlers habe ich bewusst nicht genannt. Bis auf den Umgang mit dem Widerruf fand ich die Abwicklung bisher auch okay. Kompetenz ist auf jeden Fall vorhanden und der Ton wird auch gewahrt. Gerade deswegen ist es so schade, dass wir keine Einigung finden.
Grüße,
Chris