Ihr könnt mir sagen was ihr wollt aber jetzt rollt das Ding doch! Wäre ja wünschenswert für alle die schon so lange warten, dass es jetzt zu Ende geht.
Das lässt mich hoffen, dass der iV50 dieses Jahr kommt.
Ihr könnt mir sagen was ihr wollt aber jetzt rollt das Ding doch! Wäre ja wünschenswert für alle die schon so lange warten, dass es jetzt zu Ende geht.
Das lässt mich hoffen, dass der iV50 dieses Jahr kommt.
Flöten gehen kann Dir ja nur etwas, was Dir vorher zugesichert wurde und dann plötzlich gestrichen wird. Wie viele Jahre rückwirkend hättest Du denn die Förderung gerne?
Ich habe auch erst gedacht: genial, dann kriegt Frauchen ihren ersehnten ID.3 doch früher. Aber leider bräuchten wir nur eine zweite Wallbox. PV und Speicher sind schon vorhanden. Obwohl: ich könnte noch parallel eine zweite Anlage auf das Norddach bauen...
Das es rückwirkend nicht wirklich funktioniert, ist mir durchaus bewusst, aber Installation ab 22.9 und Förderung ab 26.9 ist einfach ärgerlich für mich. Schade drum! Eine Regelung für eine anteilige Förderung für schon beauftragte Anlagen ab Datum X vielleicht. Irgendwer verliert dabei so oder so
Alles anzeigenAlso ich kann das hie rnicht verstehen.
Sicherlich schade, wenn man die Förderung nicht erhalten kann.
Aber die bereits angestoßenen Projekte habt ihr doch auch ohne
Förderung beauftragt,
Eine Förderung ist doch dafür da, Menschen, die sich aufgrund irgendwelcher
Umstände noch nicht zu solch einem Projekt durchringen konnten,
auf den Weg zu schubsen.
Und ICH persönlich sehe an den bisherigen Förderaussagen nichts wirklich
unklares. Es muss PV-Anlage, Speicher und BiDi-WB neu erreichtet werden.
Dazu sollte ein E-Auto vorhanden oder bestellt sein.
Einzige Frage, die hier berechtigt ist, zählt der Dienstwagen auch.....
was heißt du kannst es nicht verstehen? Es ist schade wenn einem, 6000, 7000 oder 8000 Eur flöten gehen? Ups, passiert! Ich habe meine Anlage auch schon vor 2-3 Monaten bestellt und im September kommt sie jetzt aufs Dach, deshalb bekomme ich 6000 Eur Förderung nicht, weil ich nicht einfach gewartet habe... Ich werde es deswegen auch nicht alles stornieren und von vorne anfangen, aber gut finde ich es dennoch nicht. Die Leute die es ohnehin machen sind doch wieder die Dummen (ich denke du weißt wie es gemeint ist)!
Es ist schon irgendwie traurig, wenn man was machen will und nicht wartet, dann wird man am Ende noch dafür "bestraft". Die Beauftragung zu stornieren um es dann neu zu beauftragen um die Förderung zu bekommen kann es doch nicht sein!
Mich wundert das alles nur, da sich das extrem mit dem bisherigen Spekulationen zur Umstellung auf das MJ2024 und die ultimative Aussage „alle iV50“ bis 31.10.2023 beißt.
Ich fürchte schon, irgendwann ruft der Händler an: Ihr iV50 wird gar nicht mehr gebaut. 🙁
Tja, man weiß halt auch nicht was im Hintergrund abläuft und nach welchen Kriterien die Liefertermine erstellt/vergeben werden. Am Hilfe bloß warten. Ich gehe schon davon aus, dass er dieses Jahr kommt!
Warum werden Eure iV50 alle bis November geliefert? Unserer wurde erst vor 10 Tagen von November auf Dezember verschoben. 🙁
Du hast ein Panoramadach. Auf der einen Seite stand damals glaube ich, dass das die Lieferzeit deutlich erhöht hätte.
Meine Anlage kommt voraussichtlich Mitte/Ende September aufs Dach und ab 26.9 kann man die Förderung einreichen...
Miggedi, hast du schon eine AB von der leasing erhalten? Habe am 31.07 bestellt und noch garnichts gehört.
Habe nur den Leasingvertrag wo als unverbindlicher Liefertermin 11/2023 drin steht. Auto ist vorbestellt, der Verkäufer sagte das bis 31.8 alle Verträge unterschrieben sein müssen sonst gehen die Autos so in den Verkauf. Jetzt warte ich auch.
Alles anzeigenAus meiner Erfahrung mit dem VW e-Up, ist es sehr schwer da etwas substanzielles durchzusetzen. Der kam dann halt einfach nach 18 Monaten.
Unser RA riet uns:
- Probieren Sie es mit meiner Unterstützung irgendeinen Ersatzwagen einzufordern (hat dann geklappt),
- Nehmen Sie sich keinen Mietwagen auf eigene Faust und versuchen Sie nicht den Schaden weiter und unbestimmt einzufordern (hohes Verlustrisiko),
- generieren Sie nicht künstlich einen (unverhältnismäßigen) Schaden,
- Lassen Sie „Luftschloss-Klagen“ sein, das belastet nur unnötig Gerichte und Ihre Rechtsschutzversicherung.
Das klingt auf jeden Fall alles sehr vernünftig und bodenständig. Der hat dir augenscheinlich schon mal nicht das Blaue vom Himmel versprochen.