ZitatAlles anzeigenGeräusch-Pflicht bei neuen E-Autos
Ab 1. Juli 2021 müssen alle neu zugelassenen E-Autos mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgerüstet sein, um Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen mit Elektroautos zu schützen. Das künstliche Fahrgeräusch wird von der EU-Verordnung 540 vorgeschrieben, die bereits im Jahr 2014 verabschiedet und seitdem mehrmals angepasst wurde. Die erste Stufe trat zum 1. Juli 2019 in Kraft. Seitdem ist das Warnsystem bereits verpflichtend für alle neue Autotypen, die typgeprüft werden („Homologation“).
Mit dem Acoustic Vehicle Alerting System sollen Fußgänger und Radfahrer besser vor Unfällen mit Elektroautos geschützt werden.
In der zweiten Stufe gilt nun die Pflicht zum künstlichen E-Sound für alle Elektroautos, die neu zugelassen werden, ebenso für Hybridfahrzeuge, die einen rein elektrischen Betrieb ermöglichen. Elektroautos müssen nun ein Geräusch von sich geben, das beim Anfahren lauter wird. Oberhalb der Grenze von 20 km/h kann das AVAS wieder langsam leiser werden, da dann das Abrollgeräusch der Reifen immer deutlicher zu hören ist. Beim Rückwärtsfahren müssen die Fahrzeuge ebenfalls einen Warnton von sich geben. Vorgeschrieben ist weiterhin:
- Der Ton muss dem eines Verbrenners gleicher Bauart ähneln. Ein Seat Mii mit V8-Imitat ist damit leider ausgeschlossen. Allerdings muss der Ton nicht genauso klingen wie der Verbrenner. Musikstücke sind nicht erlaubt, auch abstrakte Sounds und Naturgeräusche sind verboten.
- Der Ton muss zwischen 56 und 75 Dezibel laut sein. Das ist lauter als das Brummen eines Kühlschranks (55 dB) und leiser als eine Waschmaschine beim Schleudern (75 dB).
- Der Ton muss sich in zwei Terzbändern bewegen. Einer davon muss unterhalb von 1.600 Hertz liegen, damit auch ältere Menschen mit schlechtem Gehör die Fahrgeräusche des E-Autos wahrnehmen.
- Der Ton muss beim Neustart des Fahrzeugs aktiviert werden. Eine manuelle „Pausenfunktion“– wie bei aktuell erhältlichen Modellen – ist nicht mehr möglich. Die Lautstärke darf sich der Geschwindigkeit anpassen.
In den USA ist AVAS übrigens bereits seit 2020 bei Neuzulassungen Pflicht. Allerdings unterscheiden sich die Anforderungen etwas. So muss das E-Auto bereits im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch von sich geben. Dieses muss zudem bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h lauter werden.
Quelle: EnBW.com
Da können die AVAS nörgler ja froh sein, dass wir nicht in den USA sind
So muss das E-Auto bereits im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch von sich geben. Dieses muss zudem bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h lauter werden.