Beiträge von Sepa1984
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Kleine Rückmeldung. Ich habe hin und wieder das Problem (seit dem Update), dass wenn ich ein Beitrag öffnen möchte, die Seite einige Zeit nicht aufgerufen werden kann. Dann kommt ab und zu die Meldung die Seite kann nicht gefunden werden. Ich dachte zuerst das es an meiner Verbindung oder Dem Browser liegt aber das habe ich ausschließen können. Nix dramatisches aber ich dachte ich erwähne es mal.
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Steht bei Dir auf der Leasing-Bestellung der Enyaq als Enyaq iV 60? oder Enyaq 60?
Auf meiner stand:
"Skoda ENYAQ iV 60 62 kWh Batterie Elektromotor 132 kW 1-Gang-Automatik 132 kW"
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Ich fasse mich kurz. Alles Top
- absolut keine Probleme Fehler oder Mängel
- alles so wie bestellt und bei Probefahrt gesehen und erfahren
- die App hatte am Anfang Probleme gemacht aber läuft seit Wochen Fehlerfrei (aber für mich kein Beinbruch und somit kein Abzug)
Somit meine Bewertung 1
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... Mein Händler hat mir gesagt, der Leasingvertrag würde reichen. Ich habe da so meine Zweifel...
Kann jemand bestätigen das nur der Leasingvertrag ausreichend war? Und was passiert eigentlich wenn der nicht ausreicht, kann man dann noch Unterlagen nachreichen?
Danke!
Ja wenn du Leasing hast ist das alles einiges einfacher du musst dich nicht um Rechnungen usw. kümmern. Hier die Mail von Skoda:
Zitat von Volkswagen Leasing GmbHSehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb (Vollelektrisch bzw. Hybrid) bestellt oder fahren es bereits und können einen Antrag auf Auszahlung des staatl. Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Sollten Sie diesen Umweltbonus bereits beantragt bzw. ausgezahlt bekommen haben, ist das was nun folgt für Sie gegenstandslos.
Sofern Sie den Umweltbonus noch nicht beantragt haben oder Sie gar auf ein Informationsblatt von uns warten, wenden wir uns mit einer positiven Nachricht an Sie:
Generell wird das Informationsblatt zur Beantragung des Umweltbonus vom BAFA für Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns nicht mehr benötigt.
Lediglich Ihre Leasingbestellung und Leasingbestätigung genügen und müssen beim BAFA eingereicht werden. Somit können Sie sofort nach Zulassung Ihres Fahrzeugs mit den o.g. Unterlagen Ihren Umweltbonus beantragen.
Hintergrund des Wegfalls des Informationsblattes ist, dass die Volkswagen Leasing die relevanten Daten direkt an das BAFA sendet. Aus technischen Gründen ist es bei der Antragsstellung erforderlich, 3 Dokumente hochzuladen. Bitte laden Sie daher eines der beiden oben genannten Dokumente (Leasingbestellung oder Leasingbestätigung) zweimal hoch. Dieses Vorgehen ist mit dem BAFA abgestimmt.
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem Elektrofahrzeug.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice EinzelkundenVertriebsregion Ost Bestand Leasing
Volkswagen Leasing GmbHVolkswagen Leasing GmbHBrieffach VDF-VKN9
Gifhorner Str. 57
38112 Braunschweig
Ich habe es genau so gemacht und wir haben die 6000€ Problemlos bekommen.
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Warum ist das nicht praktikabel. Die Wallbox muss nur angemeldet werden, damit der Netzbetreiber Spitzenlasten abschätzen kann. Das war bei einem Betreiber formlos mit einer Email erledigt und bei dem anderen musste ich ein Formular ausfüllen. Auch das war kein Problem.
Es ist nachvollziehbar, dass der Netzbetreiber einen Überblick behalten möchte.
Ja, da bin ich bei dir, wie ich es ja auch quasi im Beitrag #61 geschrieben habe
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Was ist denn mit Dir los?
Nach 3 1/2 Seiten OT einfach wieder das Thema aufzugreifen. ?
Sorry....
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Da ich eh kein Einfluss auf die Ladeleistung habe ist sie mir vollkommen egal anklemmen, Ladeende einstellen ... warten ... fertig
Aber wie alle schon sagten... in der App oder an der Ladesäule
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Die Frage ist was er dann macht, wenn Du auf eine feste Wallbox umstellst. Streng genommen müsste man dann erst den Ladeziegel ab- und die WB anmelden.
Dazu kommt die Unwissenheit. Jeder den ich kenne, und da sind einige dabei die schon seit Jahren mit dem mitgelieferten Ziegel laden, hat erst mit der Beschaffung der Wallbox bzw. der Beantragung des KFW-Zuschusses überhaupt von der Anmeldepflicht gehört. Auch ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass die Nutzung eines mitgelieferten Ladeziegels anmeldepflichtig sein könnte...
Da es darum geht, das die Betreiber ein Überblick haben, wie viele Wallboxen in einer Gegend betrieben werden ist es im Grunde egal ob fest oder Wallbox. Wenn die angemeldet ist weiß der Betreiber bescheid und gut. Selbst wenn man dann genau sein will und den Betreiber den Wechsel von Mobiler Ladeeinrichtung auf Wallbox mitteilen will... ist das eine E-Mail. Auch das sollte kein Beinbruch sein. Zumal der Otto Normal Sterbliche ja nicht 5 mal im Monat die Wallbox wieder demontiert.