Habe eine E-Mail von Volkswagen Leasing GmBH bekommen die das selbe besagt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb (Vollelektrisch bzw. Hybrid) bestellt oder fahren es bereits und können einen Antrag auf Auszahlung des staatl. Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Sollten Sie diesen Umweltbonus bereits beantragt bzw. ausgezahlt bekommen haben, ist das was nun folgt für Sie gegenstandslos.
Sofern Sie den Umweltbonus noch nicht beantragt haben oder Sie gar auf ein Informationsblatt von uns warten, wenden wir uns mit einer positiven Nachricht an Sie:
Generell wird das Informationsblatt zur Beantragung des Umweltbonus vom BAFA für Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns nicht mehr benötigt.
Lediglich Ihre Leasingbestellung und Leasingbestätigung genügen und müssen beim BAFA eingereicht werden. Somit können Sie sofort nach Zulassung Ihres Fahrzeugs mit den o.g. Unterlagen Ihren Umweltbonus beantragen.
Hintergrund des Wegfalls des Informationsblattes ist, dass die Volkswagen Leasing die relevanten Daten direkt an das BAFA sendet. Aus technischen Gründen ist es bei der Antragsstellung erforderlich, 3 Dokumente hochzuladen. Bitte laden Sie daher eines der beiden oben genannten Dokumente (Leasingbestellung oder Leasingbestätigung) zweimal hoch. Dieses Vorgehen ist mit dem BAFA abgestimmt.
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem Elektrofahrzeug.
Mit freundlichen Grüßen
M. Mund
Kundenservice Einzelkunden
Vertriebsregion Ost Bestand Leasing
Volkswagen Leasing GmbH
Brieffach VDF-VKN9
Gifhorner Str. 57
38112 Braunschweig