Beiträge von Sepa1984

    Es gibt ein neues Benutzerhandbuch Online (Ausgabe Datum 01/2022)


    Dort sind die von euch so gewünschten Parkassi-Systeme mit drin.


    Parklenkassistenzsysteme

    - Intelligenter Parklenkassistent

    - Parklenkassistent mit Memory-Funktion


    Zitat von Intelligenter Parklenkassistent

    Funktionen des Intelligenten Parklenkassistenten:

    • Suche nach passenden Parklücken.
    • Automatisches Rückwärts-Einparken in eine Längs- oder Querparklücke.
    • Automatisches Vorwärts-Einparken in eine Querparklücke.
    • Vorwärts-Ausparken aus einer Längsparklücke.

    Während des Ein- oder Ausparkvorgangs übernimmt das System automatisch die Fahrzeuglenkung.

    Das System zeigt Informationen und Hinweise im Infotainmentbildschirm an.

    Erkennt das System während des Einparkvorgangs eine Aufprallgefahr, dann erfolgt eine automatische Notbremsung, um die Aufprallfolgen zu mindern.


    Zitat von Parklenkassistent mit Memory-Funktion

    Der Parklenkassistent mit Memory-Funktion ermöglicht die Speicherung von max. 5 Parklücken, in die wiederholt automatisch eingeparkt oder aus diesen ausgeparkt werden kann.

    Das System speichert die Position sowie die Bezeichnung der Parklücke.

    Beim Ein- oder Ausparken aus der gespeicherten Parklücke übernimmt das System automatisch die Fahrzeuglenkung.

    Das System zeigt Informationen und Hinweise im Infotainmentbildschirm an.

    Wenn das System eine Aufprallgefahr erkennt, erfolgt eine automatische Notbremsung, um die Aufprallfolgen zu mindern.

    URL Zum Handbuch: https://digital-manual.skoda-a…aac1445256b94ff77_1_de_DE


    Dann unter dem Punkt "Parklenkassistenzsysteme"

    Kannst du mir verraten, warum du diesen Leuten so schmeichelst? Das sind keine Amateure, sondern bestenfalls dilettierende Saboteure und noch schlimmeres. Der VW-Konzern scheint doch nix anderes als ein Möchtegerne-Weltkonzern zu sein - ich hätte eigentlich mit meinem 1. Betrugsauto (Tiguan) schon gewarnt genug sein sollen...


    Mehr als eine Woche lang bestenfalls sporadische Kontakte zum Server, und wenn, dann nur mit elendslangen Wartezeiten - das toppt alles. Da kann man nur hoffen, dass diese Dilettanten nie auf Server losgelassen werden, die wirklich von Belang für das öffentliche Leben sind...

    ? oh man Leute... übertreibt doch nicht... meine Güte.... man kann es auch übertreiben ...

    Ihr hattet aber alle gelesen, dass es sich um ein Airride handelt???

    Ihr wisst schon dass man die im Stand absenken kann?

    So fährt kein Mensch durch die Gegend, das ist einfach nur Parkmodus!

    Ja, mir ist bekannt, dass es sich dabei um ein Luftfahrwerk handelt. Aber auch im Stand / Parkbetrieb sieht das in meinen Augen dämlich aus :D aber wie gesagt Geschmacksache.

    Die Zeitspanne für den Ausfall ist ein Desaster heute fast eine Woche ohne Funktionalität ist für eine Unternehmen wie Skoda oder VW nicht hinnehmbar.

    Ärgerlich - Definitiv...
    Vermeidbar - eventuell... wissen wir nicht

    Wenn geplant - 100% besser kommunizieerbar...


    Ein Desaster - das ist es sicher nicht. Ärgerlich und dann evtl. umständlich aber ein DESASTER wäre es (und auch das nicht für jeden) wenn das Auto nicht läuft. ;)

    Nein, da es nicht fest installiert ist, musst du es auch nicht melden.

    Das ist Falsch!


    Für mobile Ladegeräte gelten in Deutschland dieselben Anmelde- und Genehmigungsvorschriften wie für fest installierte Ladestationen (Wallboxen)!!


    § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung - NAV legt die Anmeldung oder Genehmigung von Ladeeinrichtungen fest. Dort wird nicht zwischen Festen und Mobilen Ladeeinrichtungen unterschieden. Für beide gelten die selben Regelungen.


    (2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.