Beiträge von Sepa1984

    Hä, verstehe ich nicht.

    Ich habe bei zwei Probefahrten Apple CarPlay genutzt, aber kein WLAN verbunden. I.d.R schalte ich das WLAN am iPhone aus, sobald ich das Haus verlasse.
    Wie kann das sein?

    Apple CarPlay brauch für die (Wireless!) Verbindung zum Enyaq sowohl Bluetooth als auch WLAN. ;) Nur weil das Symbol nicht anzeigt das es verbinden ist, ist es dies sehr wohl.

    Nicht wieder die Hybrid Diskussion ||:D...


    Die haben nun mal das Recht dort zu laden wie wir auch... da wird sich nichts dran ändern und das finde ich als E-Auto Fahrer auch gut so.


    Ich bin ganz ehrlich, die ganzen AC Lader sind für die Hybride viel "wichtiger" als für uns .... wir können wenn es sein muss 10-20 Minuten am HPC halten und sind wieder fit, die Hybrid Fahrer nicht.

    Unverbindlicher Liefertermin

    Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

    • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
    • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

    Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.


    Die werden mit "Chip-Mangel antworten... und das fällt für meine Begriffe unter höhere Gewalt.