Und es gilt die Regelung, dass ingesamt nur 8 Zeichen auf dem Kennzeichen stehen dürfen, wovon das „E“ als letztes Zeichen schon den Platz 8 besetzt.
Das ist kein Problem.
Meine kreisfreie Stadt verfügt über alle gängigen Kombinationen.
Möglich sind
XX-AB 12 (alle Fahrzeuge
XX-A 123 (Kfz ohne Motorräder)
XX-AB 1 (Motorräder oder Amerikanisch)
XX-A 1 (dito)
Für den Landkreis üblicherweise
XX-AB 1234 (Fahrzeuge außer Motorräder)
XX-AB 123 (Fahrzeuge außer Motorräder)
XX-AB 1 (Motorräder, Amerikanisch)
XX-AB 12 (dito)
Zusätzlich gibt es für den Landkreis noch die Absicherung, damit genug Kennzeichen übrig sind, das bestimmte Buchstabenbereiche exklusiv für den Landkreis reserviert sind. Zumindest war das mal (2013) so.... Als ich damals mein Motorrad zugelassen habe, durfte ich mein wunschkennzeichen benutzen, da nach der Trennung der Buchstabe P sowieso für den Landkreis reserviert war. Der Buchstabe P wäre also auch alleine gegangen, in meinem Fall aber auch mit einem zweiten Buchstaben dazu.... Dazu gab es damals noch ein paar andere Buchstaben, die gesperrt waren.
Heute ist das ja ein bisschen anders, da der Buchstabenvorrat quasi nie aufhört, weil man ja z.b auch alte Kennzeichen aus dem alten Zulassungsbezirk mitnehmen darf.