Zum Thema "Ross und Reiter nennen", möchte ich dezent auf §186 und §187 StGB (Deutschland) hinweisen...
§186
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich weiss, dass einige sagen würden "Ist doch eine Tatsache, weil mir passiert"... Das Problem ist aber einen strafrelevanten und gerichtsfesten Nachweis auf einen Betrug führen zu können.
Einfach nur "die sind blöd weil teuer" reicht da nicht.
Übrigens könnte ich mir vorstellen, dass hier nicht nur Privatleute sondern auch der ein oder andere Verkäufer eines AHs mitliest. Die Gruppe ist immerhin öffentlich sichtbar im Netz.
Will nicht euer Partycrasher sein, trotzdem Frohe Weihnachten.