Beiträge von MeyerS

    1. Der ENYAQ hat einen EDR.


    2. Wenn Du jetzt einen bestellst ist es für Dich doch unerheblich. Der Händler / Hersteller produziert doch kein Auto, das Du nicht zulassen kannst.


    3. Meist gelten die neuen Regelungen nur für neue Typenzulassungen durch den Hersteller.

    Der ENYAQ hat ja bereits eine Typenzulassen und wäre daher nicht betroffen.

    Verrückt aber dies zeigt einmal mehr, wie skoda die Verteilung macht. Naja bleibt am Ende nur Geduld und Gelassenheit für uns alle 👍🏻 viel Spaß damit

    Na abwarten auf Freitag.
    Nachher habe ich nen Montagsauto bei dem ständig irgendwelche Fehler auftreten, da nützt es mir dann auch nichts, dass ich ihn dann habe.

    Damals habe ich bei VW nen nagelneuen Polo bestellt und direkt im Werk in Wolfsburg abgeholt.
    Bin damit nach Hause (damals Lüneburger Heide; knapp 100km) und hab das Auto beim Händler auf den Hof gestellt, damit dieser Winterreifen drauf macht, weil ich die zum Vertrag dazu bekommen habe damals.
    Und sollte ja nicht so schwer sein, dachte ich. Montags Mittags mal angerufen dort, wie es ausschaut.
    Da meinte der Verkäufer zu mir: "Da gibt es ein Problem!"
    Ich: "Was für ein Problem?"
    Er: "Die Achsmanschette ist ab und wir bekommen die nicht mehr fest. Da quillt schon das Fett raus. Evtl. müssen wir die ganze Achse tauschen."

    Heee, das Auto hatte gerade eben über 100km auf der Uhr.
    Und so ging es dann damals weiter, ungelogen stand die Karre dann umgerechnet alle 2 Monate wegen irgendeinen Scheiß in der Werkstatt.


    Und ganz ehrlich, sowas will niemand und sowas kann ich auch nicht gebrauchen.



    und ist es 4.0 geworden oder gibt's hier mittlerweile 4.1?

    Sehe ich erst am Freitag.
    Das Auto wird am Freitag übergeben.

    Das warten hat ein Ende.

    1. Bestellung

    Nachdem ich am 09.09.2023 meine erste Bestellung aufgegeben habe für einen ENYAQ RS, wollte ich diesen in der ersten Woche nach der Bestellung noch anpassen.
    Laut meinem :) ging das allerdings nicht mehr, weil sich der Wagen bereits im "Trichter" befinden würde.
    Auf Rückfragen, was das genau bedeutet sagte man mir, der Wagen wird innerhalb der nächsten 4-6 Wochen gebaut. Fest eingeplant wurde er in der 43. KW 2023. Eine Woche bevor die Umstellung auf das MJ 2024 erfolgen sollte.
    Das war mir dann doch zu schnell und viel zu früh, da ich noch bis mitte Januar an meinen vorhandenen KODIAQ gebunden war.
    Ursprünglich hatte auch der :) nicht vor April 2024 damit gerechnet. Und das ein Auto dann so schnell für die Produktion eingeplant worden ist, hatte mein :) auch noch nie.
    Daher habe ich meine Bestellung innerhalb der ersten 14 Tage (Widerrufsfrist) storniert.
    Den bestellten ENYAQ musste der :)

    trotzdem von SKODA abnehmen, dieser ist dann allerdings Anfang November 2023 nach Baden-Württemberg an ein befreundetes AH gegangen.

    2. Bestellung

    Mein zweite Bestellung (fast identisch zur ersten, nur mit Änderung) habe ich dann am 30.09.2023 getätigt.

    Vorteile:

    • günstiger in der Gesamtsumme (ca. 3000€)
    • mehr Leistung (+ 41PS)
    • effizientere Motoren (= bessere Reichweite?)
    • neuste SW-Version (mind. ME4.0)
    • besseres Lademanagement

    Geplant war der Bau dieses Fahrzeugs dann in der 2. KW 2024. Dieses hat sich dann um knapp 3 Wochen verzögert. Nun ist mein ENYAQ RS letzte Woche bei meinem :) eingetroffen.

    Mit den zusätzlichen Arbeiten (Marderschreck, Winterschühchen, usw.) hätte ich ihn bereits morgen (Mittwoch 14.02.2024) abholen dürfen.

    Da ich allerdings aus beruflichen Gründen nicht in der Gegend bin muss dieses nun bis kommenden Freitag (16.02.2024) warten.

    Warten 2.0

    Wir sind schon ganz gespannt. Die restlichen Tage ziehen sich jetzt besonders, habe ich so den Eindruck.Bilder folgenden dann am Wochenende...

    Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder)

    Das Fahrzeug ist mit einem Unfalldatenspeicher, nachstehend nur „EDR“ ausgerüstet. Der Zweck des EDRbesteht in der Datenaufzeichnung während des Verkehrsunfalls oder einer anderen außerordentlichen Verkehrssituation, nachstehend nur „Unfall“.

    Die Datenaufzeichnung erfolgt lediglich bei einem Unfall, bei dem es zur Auslösung der Rückhaltesysteme kommt.

    Der EDR zeichnet in einer kurzen Zeit das Unfallgeschehen auf (ungefähr 10 s), beispielsweise die folgenden Angaben:

    • Die Funktion bestimmter Systeme im Fahrzeug.
    • Den Sicherheitsgurtstatus des Fahrers und Beifahrers.
    • Die Betätigung des Brems- und Gaspedals.
    • Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt.

    Die aufgezeichneten Daten unterstützen bei der Analyse, wie sich die Fahrzeugsysteme kurz vor, während und nach dem Unfallgeschehen verhielten. Dadurch können diese eine Aufklärung der Unfallumstände sicherstellen.

    Es werden auch die Daten der Assistenzsysteme im Fahrzeug aufgezeichnet. Ob z. B. die betroffenen Systeme zum zugehörigen Zeitpunkt ein- oder ausgeschaltet waren, ob diese nur teilweise zur Verfügung standen oder inaktiv waren. Es besteht auch die Möglichkeit der Nachverfolgung, ob diese Fahrzeugfunktionen während des Unfallgeschehens das Fahrzeug steuerten, beschleunigten oder abbremsten. Ausstattungsabhängig handelt es sich z. B. um die folgenden Funktionen:

    • Automatische Distanzregelung (ACC)
    • Spurhalteassistent (Lane Assist)
    • Parklenkassistent
    • Notbremsfunktion (Front Assist)

    Unter normalen Fahrbedingungen kommt es zu keiner Datensatzaufzeichnung. Es erfolgt keine Audio- oder Videoaufzeichnung aus dem Fahrzeuginnenraum oder der Fahrzeugumgebung. Persönliche Daten, z. B. Name, Geschlecht, Alter oder Ort, an dem sich der Unfall ereignete, werden im EDR nicht aufgezeichnet. Dritte Subjekte, z. B. Strafverfolgungsbehörden können jedoch mittels bestimmter Ressourcen EDR-Inhalte mit anderen Datenquellen verbinden und bei der Untersuchung der Unfallursachen auf diese Weise die Identifikation einiger Unfallbeteiligter herleiten.

    Zur Auslesung der EDR-Daten werden eine Sonderausrüstung und die eingeschaltete Zündung benötigt.

    Die Gesellschaft Škoda Auto wird ohne die Zustimmung des Fahrzeughalters oder einer anderen für die Nutzung des Fahrzeugs autorisierten Person keine Daten zum Unfallgeschehen aus dem EDR auslesen oder verarbeiten. Ausnahmen sind in den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt oder diese unterliegen allgemein verbindlichen Vorschriften.