Der Titel lässt frisches, klares, kaltes Wasser in der Wüste vermuten.
Liest man den Artikel ist das eher ein bakterienverseuchter Schlammtümpel mit Krokodilen.
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Ein kartellbehördliches Einschreiten kann nur von Einzelfall zu Einzelfall geprüft werden.« Für Verbesserungen brauche es hingegen »Anpassungen des gesetzlichen Ordnungsrahmens«, erklärte die Behörde.
Und ändern wird sich auch nicht viel:
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»Sie [Markteingriffe] können die Wirtschaftlichkeit privater Ausbauprojekte infrage stellen, Angebote verdrängen und den angestrebten Ausbau der Ladeinfrastruktur sogar hemmen«, erklärte Mundt. Auch bei staatlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz sei Vorsicht geboten, denn dies könne »einem koordinierten Preissetzungsverhalten Vorschub leisten
Wie fernab der Realität die Untersuchung ist, liest man am Lob Satz zum Deutschlandnetz:
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Hier habe der Bund »durch die Ausschreibung bundeseigener Flächen im Rahmen des sogenannten Deutschland-Netzes die Voraussetzungen für einen offenen Marktzugang für Ladesäulen deutlich verbessert
Man verschweigt, dass man eine Preisobergrenze von 45ct einfach gestrichen hat.
In der eigenen Meldung hat das Bundeskartellamts sich aber weit aus dem Fenster gelehnt: https://www.bundeskartellamt.d…Ladesaeulen.html?nn=52004
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Bei den bewirtschafteten Rastanlagen sollen aber im Gegensatz dazu Parkplatzflächen auf der Grundlage langfristiger Konzessionen weiterhin insbesondere bei der Tank & Rast-Gruppe verbleiben. Hier besteht ebenfalls die Gefahr, dass die Tank & Rast-Gruppe durch die ausschließlich eigene Nutzung der Flächen oder die Vergabe von Flächen an nur einige wenige Ladesäulenbetreiber die Entstehung marktmächtiger Stellungen fördert.