Sehr wahrscheinlich wird gestern die Kundenbetreuung instruiert worden sein, sein Anliegen sofort an Vorgesetzte/Rechtsabteilung weiterzuleiten.
Ich bin kein Jurist und kann deshalb keine fachliche Einschätzung abgeben. Ich nehme stattdessen mal die Position der Geschäftsführung von EnBW:
[Start CEO EnBW Mobility]
Ein Urteil, das die Positionen von EnBW nicht zu 100%ig bestätigt, wäre das Tor zur Hölle. Es sind ja gerade die Adhoc-Preise, die das Roaming so teuer machen
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Ich würde die Rechtsabteilung anweisen jeden Satz der AGBs nochmal umzudrehen und gleichzeitig sämtliche Verbraucherurteile prüfen lassen. Wenn mir dann jemand sagt, dass dieser Schmidt vllt. eine 10% Chance hat, würde ich eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Die Differenz erstatten können sie nicht, damit würden sie ja die Unrechtmäßigkeit einräumen.
Dann würde ein Schreiben mit ellenlangen Erklärungen kommen, warum weshalb EnBW im Recht ist. Gleichzeitig bietet man ihm als Kulanz die Erstattung der 26ct ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an. Dann hat er sein Geld. Meinetwegen soll er das dann immer wieder machen und ich zahle ihm das Geld. Selbst wenn er am Ende hingeht, im Monat 800kWh Adhoc lädt und EnBW ihm das erstattet, würde der Michi ja draufzahlen, weil er mit dem Tarif L wesentlich günstiger davon kommt.
Gerne soll er ein YouTube-Video drüber machen. Jeder andere Kunde muss seinen "Schaden" selbst geltend machen. Und wenn Michaela Musterfrau kommt, stelle ich mich als EnBW quer und sage: dann klag doch!
[Ende CEO EnBW Mobility]
Der ganze Vorgang ist nett und unterhaltend. Interessant wird es doch erst, wenn sich juristisch mit den Positionen auseinandergesetzt wird. Dann weiß man, woran man wirklich ist.