Beiträge von Rumpelkammer

    Es gibt einen Referentenentwurf zur LSV (Ladesäulenverordnung), die durch die AFIR fast obsolet ist.


    Entwurf: https://www.bmwk.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=4

    Artikel: https://www.golem.de/news/lade…elllader-2408-187849.html


    Wichtigste Punkte:

    - Ladepreis muss angezeigt werden (Display, Aufkleber, Zettel). Ein QR-Code mit Link reicht nicht mehr. Betrifft Bestandssäulen ab 50kW. Das dürfte in erster Linie Tesla treffen.

    - Blockiergebühren werden kritisch gesehen, wenn in der freien Zeit das Auto gar nicht vollständig geladen werden kann.

    - Blockiergebühren in Wohngebiete unverhältnismäßig n zwischen 22 und 6 Uhr.

    - Die Zeitmessung für die Blockiergebühr ist wahrscheinlich erst nach Abschluss des Ladevorgangs rechtmäßig.


    Gerade Laternenparker dürften von dieser Regelung profitieren, wenn diese so kommt.

    Diejenigen, bei denen das Update Probleme verursacht, werden das sehr wahrscheinlich posten. Ein Forum ist immer auch eine Anlaufstelle für Probleme, Gleichzeitig sind in diesem Forum nur ein Bruchteil aller Enyaqs vertreten. Sollte am Ende wirklich ein größere Problem bestehen, hätte man das schon sicherlich gestoppt. Die Kampagne läuft ja schon seit 2 Monaten.

    Damit hat Tank & Rast keine Rechtssicherheit und würde voll ins Risiko gehen, wenn sie Millionen investieren. Ggfs. haben sie aufgrund der Rechtsunsicherheit auch keinen Zugang zu den entsprechenden Fördertöpfen.

    Ich käme eher nicht zu dem Schluss "Eigentor", sondern eher zu "geschickter Schachzug der Gegenseite".


    Anyway: Tank & Rast hat den Grund- und Boden. Sie haben die Infrastruktur. Und sie werden auch Ladeinfrastruktur schaffen, sonst gehen sie in langfristig mit den Verbrennern unter. Bestenfalls nutzt die Konkurrenz jetzt die zeitliche Lücke und am Ende gibt es ein Überangebot, dann gibt es für den Sanifair - Bon 5 kWh gratis.

    Wobei Tank&Rast gar nicht selbst die Ladeinfrastruktur baut, sondern EnBW, EWE, Fastned usw. damit beauftragt. Am Ende kriegt der Anbieter den Zuschlag, der Tank&Rast die höchste Umsatzbeteiligung verspricht. Tank&Rast selber muss nur 3% seines Umsatzes als Konzessionsgabe an den Bund abführen.

    So macht Tank&Rast das bereits jetzt mit den Autobahngaststätten. Die einzelnen Standorte sind Franchisenehmer und der Tankstellenbetrieb geht über Pachtverträge.

    Klar könnte Tank&Rast jetzt hingehen und neue Ladesäulen aufstellen. Machen sie es selbst und es kommt zur Ausschreibung, untersagt der Gewinner denen einfach deren Ladeangebot. Machen sie es über einen Anbieter, stehen die keinem Glücksritter gegenüber, sondern jemandem, der das Risiko bei Tank&Rast belässt.


    Solltes es am Ende zu einer Ausschreibung durch die Autobahn GmbH des Bundes kommen, können sich Anbieter wie EnBW, EWE, Fastned, Tesla, Mer usw. direkt bewerben ohne das ein Wegelagerer abkassiert. Gab doch letztens eine schöne Grafik von ev-pay, wie EMPs und CPO Aggregatoren die Kunden an einer kWh aussagen.

    Gleichzeitig könnten ähnlich wie beim Deutschlandnetz Vorgaben bzgl. Ladeparkgröße, Maximalpreis, Loslimitierung kommen, die für Wettbewerb sorgen.


    Soweit ich das überblicke, ist Tank&Rast nucht der Eigentümer von Grund und Boden der Autobahnraststätten, sondern nur der Gebäude.

    Du hast mich immer noch missverstanden, 0,25->0,5 bzw. Faktor 2 bekomme ich noch hin. Aber wie (immer noch unter 70k bzw. demnächst vielleicht unter 95k) sich genau 10k mehr oder weniger BLP auswirken, weiß ich nicht genau. Vermutlich einfach prozentual, also z.B. knapp 60k zu knapp 70k sind ca. 16% mehr BLP, also in Deinem Fall wohl 16% mehr von 125€, also ok bzw. angemessen für die Extras...

    Gib bei Google mal Firmenwagenrechner ein.

    Die Frage kam in mehreren Threads immer wieder mal direkt oder indirekt auf. Ich versuche in diesem Thread eine Erklärung zu liefern.


    Die Autobahnraststätten wurden früher von einer bundeseigenen Gesellschaft betrieben. Diese wurde dann privatisiert. Tank&Rast hat heute die Konzession zum Betrieb für fast alle Autobahnraststätten. Eigentümer von Tank&Rast sind heute Investoren.

    Gibt man bei Google oder YouTube "Tank&Rast" ein, findet man ganz schnell zahlreiche Artikel und Videos zur Monopolstellung von Tank&Rast und Kritik. Ein Hauptkritikpunkt sind die teuren Preise für Kraftstoffe und Essen.


    Zur Konzession gehört auch das Recht, Kraftstoffe zu verkaufen. Und hier hat die alte Regierung aus CDU/CSU und SPD eine Rechtslage geschaffen, die die Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten bremst und auch noch bremsen wird. Als eine der letzten Amtshandlungen hat man am 20.05.2021 das Schnellladegesetz (https://www.bundestag.de/dokum…-schnellladegesetz-840252) auch mit Zustimmung der Grünen beschlossen. Darin wurde der Autobahn GmbH des Bundes das Recht eingeräumt, bestehende Konzessionen um den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur zu erweitern.


    Die Autobahn GmbH des Bundes hat die Konzession mit Tank&Rast dann erweitert. Fastned und Tesla haben im Rahmen eines Nachprüfverfahrens gegen diese Vergabe Widerspruch eingelegt. Nachdem dieser im Juni 2022 verworfen wurde, erfolgte dagegen eine Beschwerde, die vor dem OLG Düsseldorf verhandelt wird. Das Gericht hat sich im Juni 2023 an den EuGH gewandt, ob die Erweiterung vergaberechtlich zulässig ist (Pressemitteilung OLG Düsseldorf: https://www.olg-duesseldorf.nr…hnelladesaeulen/index.php, Beschluss OLG Düsseldorf: https://curia.europa.eu/juris/…=first&part=1&cid=2370126, Artikel zum Beschluss: https://www.lto.de/recht/nachr…u-recht-elektromobilitaet).


    Obwohl sich die Autobahn GmbH bzw. Tank&Rast vor Gericht in ihrer Argumentation siegessicher geben (siehe Beschluss vom OLG Düsseldorf), haben sie laut F.A.Z. im März 2024 Maßnahmen für den Fall einer Niederlage getroffen (Paywall F.A.Z.: https://www.faz.net/aktuell/wi…-verzoegert-19595720.html, inhaltliches Zitat des Artikels: https://www.electrive.net/2024…tur-endet-wohl-erst-2025/). Hintergrund ist ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der EU-Kommission, das die Erweiterung der Konzession an Tank&Rast als rechtswidrig sieht. Deshalb will man keine weiteren Schnellladesäulen an Autobahnraststätten neu bauen bis Rechtssicherheit herrscht.


    Im Juli 2024 kam es zur Verhandlung vor dem EuGH (AZ C-452/23, https://curia.europa.eu/juris/…&lgrec=de&lg=&cid=2355011).


    Es wird mit einem Urteil des EuGH im Jahr 2025 gerechnet. Danach muss dann das OLG Düsseldorf urteilen. Es bleiben zwei (realistische) Szenarien, die beide für eine weitere Verzögerung sorgen werden.


    Szenario #1: Vergabe zulässig

    Dafür wird man zumindest für den Bau das Urteil des OLG Düsseldorf abwarten. Realistisch muss man davon ausgehen, dass das Urteil nicht vor Sommer/Herbst 2025 fällt.

    Die Zeit zwischen dem Urteil EuGH und OLG könnte man allerdings nutzen, um die Pläne zu aktualisieren. Die Bedingungen haben sich in den letzten Jahren geändert (Zinsen, sinkenden Nachfrage, Deutschlandnetz, sonstiger Ausbau von Ladeinfrastruktur usw.). Realistisch scheint ein Baubeginn ab Frühjahr 2026.


    Szenario #2: Vergabe unzulässig

    Dann haben die Beteiligten schneller Rechtssicherheit. Trotzdem wird es keineswegs schneller gehen, Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten zu bauen.

    Es bedarf dann einer europaweiten Ausschreibung und es braucht die Zeit, die Krücke mit dem alten Gesetz rückabzuwickeln. Es darf dabei angezweifelt werden, ob die Ausschreibung von der aktuellen Regierung - falls diese dann noch im Amt ist - vor der Bundestagswahl auf den Weg gebracht wird. Wie schnell sich eine neue Regierung bildet, muss sich zeigen. Realistischer scheint ein Ausschreibungsbeginn im Jahr 2026. Nimmt man ein übliches Verfahren und rechnet einen Widerspruch bei der Vergabekammer ein, so dürften nennenswerte Bauaktivitäten erst 2027 geschehen.

    Ich nehme an, dass du Windows benutzt, dafür brauchst du einen ssh-Client wie bspw. PuTTY, um dich auf dem Schächtelchen anzumelden. (Anwesende Windows-Nutzer mögen mich korrigieren, sollte man PuTTY nicht mehr oder was anderes benötigen.)

    Putty ist wahrscheinlich das bekannteste Tool für SSH-Verbindungen.

    Es gibt aber auch mit Windows Boardmitteln: PowerShell.

    Wo stehen da Bußgelder, oder das Recht, Preisdifferenzen einzufordern?

    Da sagt Dir dann der Vermieter (obwohl Du oben von Nicht-Wohngebäuden sprichst): „Bei mir würde der Strom 1,50 je kWh kosten. Dann bekommt er also Geld von Dir, wenn Du günstiger lädst, nicht bei ihm?


    Bis zu 10.000 € Bußgeld von staatlicher Seite.

    § 15 GEIG - Einzelnorm


    Als Mieter kürze ich dann halt den Mietzins für den Mangel.