goofy1966 Du kannst den Tarif nicht mehr ohne Freischaltcode ändern.
Dies funktionierte vor einigen Monaten noch und wurde scheinbar durch Thüga nicht verifiziert ob der Kunde berechtigt war.
Glück für diejenigen welche den Wechsel versucht haben.
goofy1966 Du kannst den Tarif nicht mehr ohne Freischaltcode ändern.
Dies funktionierte vor einigen Monaten noch und wurde scheinbar durch Thüga nicht verifiziert ob der Kunde berechtigt war.
Glück für diejenigen welche den Wechsel versucht haben.
Hast du es schon mit dieser E-Mobil@thuega-energie.de versucht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir in den *Stammkundentarif wechseln könnten. Dazu müssten wir einen Dafür Validierungs-Code eingeben.
*Kunden der Thüga Energie (Strom, Erdgas, Wärme und Telekommunikation) sparen den Grundpreis für die erste Ladekarte!
Da ist sicher der Hausstrom und nicht der Ladestrom gemeint.
Zur Info.
Da ich den Ladetarif der Thüga in der Schweiz nur sehr selten benutzen konnte (nur Ionity), habe ich eine Anfrage um zeitweise Deaktivierung des Tarif angefragt.
Bin selber überrascht überhaupt eine Antwort auf meine Email bekommen zu haben
Eine zeitweise Deaktivierung ist nicht möglich.
Ich soll die Ladekarte im Account deaktivieren und die Mitgliedschaft künden.
Sollte ich den Tarif wieder benötigen, muss ich mich mit anderer Email-Adresse neu registrieren.
Die Deaktivierung der Ladekarte und Künden der Mitgliedschaft kann im Konto einfach gemacht werden.
Gestern wurde nach Ablauf des Abos mein Konto deaktiviert.
Auf die Rechnungen und Ladevorgänge habe ich momentan noch Zugriff.
Sollte ich den Tarif wieder benötigen (zB. längere Fahrt in Deutschland) und die Preise noch attraktiv sein, werde ich mich mit neuer Email wieder registrieren.
... aber bisher wurde noch nichts abgebucht, keine 5 Euro und auch sonnst alle LAdevorgänge noch nicht
Ich denke die werden quartalsweise abrechnen. Somit wäre Ende September die nächste Rechnung fällig.
wie ist das dann für "ausländische" E-Fahrzeuge? In Österreich gibt es z.B. statt dem E als Suffix die grünen Kennzeichen, dementsprechend hätte man hier als Reisender ebenso die Probleme, ohne dem E-Suffix, richtig?
Die Kennzeichnung der Fahrzeug ist im Emog unter Paragraph 4 geregelt.
Etwas verständlicher auf der Seite der Stadt Berlin
Kraftfahrzeug - E-Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland (E-Plakette)
Da es in der Schweiz keine spezielle Kennzeichnung für BEV gibt, habe ich mir eine blaue E-Plakette auf die Heckscheibe geklebt.
Könnte überhaupt schon einer erfolgreich bei EnBW mit der Thüga laden?
Könnte natürlich sein, dass zuerst angesteckt werden muss.
Mit der EnBW-Karte hatte es aber funktioniert mit erst freischalten und danach anschließen.
Werde es bei Gelegenheit nochmals testen, wenn ich wieder da in der Gegend bin.
Gestern hat es mich nun auch erwischt, dass die EnBW Ladesäule "Am Wollmatinger Ried 20, 78479 Reichenau"
nicht freischaltbar war, obwohl im Roaming auf der Ladenetz-App und der Karte auf der Website von Thüga aufgeführt.
Somit ist das vorgehen für mich in Zukunft wie folgt. Erst die Thüga hinhalten, wenn es nicht geht als Backup EnBW oder Maingau Ladekarte.
Ionity hat bis jetzt in der Schweiz mit Thüga immer funktioniert.
Noch ein interessanter Artikel auf der Seite von der Automobil-Revue.
ZitatDer Kanton Genf hat die Befugnis, ein System für den differenzierten Verkehr einzuführen, wenn die Luftverschmutzung Spitzenwerte erreicht. Andererseits hat das Gericht die Grenzwerte für eine mögliche Aktivierung des differenzierten Verkehrs um 50 Prozent erhöht. «Die Verfassungskammer hat unzeitgemäss gehandelt, indem sie aufgrund einer 25 Jahre alten Praxis höhere Grenzwerte ansetzte als in der Luftreinhalteverordnung vorgesehen», bedauert Regierungsrat Antonio Hodgers, Vorsteher des Departements für Raumplanung.
Abgesehen von einer einzigen Ausnahme wurden die Grenzwerte immer eingehalten, und die Emmissionen lagen deutlich unter den Interventionswerten (bei denen der differenzierte Verkehr aktiviert wird). «Es ist gut, dass wir die Aktivierungsschwelle mit dem Bundesgesetz in Einklang bringen konnten», erklärt Yves Gerber, Leiter der Genfer Sektion des TCS, der am Ursprung des Rekurses stand. «Letztendlich wird das System fast nie zum Einsatz kommen, ausser vielleicht während den Ozon-Peaks bei Hitzewellen im Hochsommer.» Die Verminderung der Luftverschmutzung, die seit mindestens zehn Jahren beobachtet werde, sei auf die Erneuerung des Fuhrparks mit Fahrzeugen zurückzuführen, die immer strengere Normen einhielten.
Gruss Marco
Ich würde eine Ladescheibe eher nicht anbringen, da es mich in der Stadt unnötig einem Zwang aussetzen könnte.
Beispiel; Ich plane 2h zu laden und werde aufgehalten und erscheine erst nach 2.5h oder noch später.
Muss ich mich bei einem bereits wartenden Elektroautofahrer darum schon rechtfertigen, da ich zu spät erscheine?
Telefonnummer würde ich aus Datenschutzgründen eher nicht anbringen.
Da beachte ich lieber eine gewisse Netiquette, lade nicht auf 100% und parke mein Auto nach dem Ladevorgang um.
Wie funktioniert eine Parkscheibe kombiniert mit Ladescheibe?
Muss ich mich da entscheiden ob Knöllchen oder glücklichen Wartenden
Gruss Marco