Dem konnte man eindeutig entnehmen, dass ein Widerrufsrecht besteht. Zugegeben handelte es sich um einen Fall aus 2021. Der von dir zitierte Fall war ist ja erst ein paar Wochen her...
Was wäre ja schön, aber wie kommst du zu den Annahme?
Ich Zitiere mal aus dem Link:
ZitatFolgen der Entscheidung
Mit der Entscheidung des BGH steht endgültig fest, dass das Widerrufsrecht aus §§ 506, 495 BGB im Fall des Kilometerleasings nicht eingreift.
Hieraus können sich nun aber weitere Fragestellungen ergeben, wie ein Urteil des OLG München vom 18.06.2020 (32 U 7119/19) beispielhaft aufzeigt. Steht fest, dass kein Widerrufsrecht nach §§ 506, 495 BGB besteht, greift auch § 312g Abs. 3 BGB nicht ein. Nach dieser Regelung ist ein Widerrufsrecht gemäß den Vorschriften zum Verbraucherdarlehen gegenüber einem Widerrufsrecht vorrangig, welches dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312g Abs. 1 BGB zusteht. Hieraus ergibt sich, dass zukünftig zwar ein Widerrufsrecht eines Verbrauchers gemäß den Regelungen des Verbraucherdarlehens nicht in Betracht kommt, dass allerdings zu untersuchen ist, ob aufgrund der konkreten Umstände des jeweiligen Falls dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zusteht. Wäre dies der Fall, müsste der Verbraucher entsprechend belehrt werden.
In § 312g BGB ist die relevante Ausnahme leider:
Zitat2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
...9. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
Und genau als Kraftfahrzeugvermietung wurden Kilometerleasingverträge durch das EuGH eingestuft. Sas EuGH-Urteil ist relevant, weil das BGB in diesem Fall die Umsetzung einer Europäischen Richtlinie ist.
So versteh ich das. Aber Ich denke, das muss am Schluss ein Anwalt prüfen.