Beiträge von Misterdublex
-
-
-
Also auf den ersten Blick ist in der ABE der 50er nicht ausgeschlossen, Modell 5A fertig. Hmmm.
Hätte ich genug auf dem Konto würde ich natürlich auch die SK Handels verbauen
Genau, das ist der springende Punkt.
Wir haben sie bei Rameder einbauen und auch erfolgreich codieren lassen. Auf der Rameder-Website steht der iV50 explizit als passendes Fahrzeug drin und die ABE schließt ihn auch nicht aus!
Deshalb war ich davon ausgegangen, dass man die dann als Lastenträger nutzen kann.
-
In der Anleitung (ABE) der Westfalia steht sinngemäß „für Verwendung zum Ziehen und zum tragen von Lasten.“
Nutzen würden wir nur „Tragen von Lasten“.
Ich vermute mal, es wird darauf hinauslaufen, dass die Westfalia AHK ab kommt und die von der SK Handels GmbH dran kommt.
Also an alle, auch die mit 60er oder 80er, wenn ihr bereits eine Vorbereitung zur AHK habt, keinen E-Satz mehr braucht:
Ich werde wahrscheinlich eine neuwertige, nie benutzte Westfalia AHK, für bis zu 100 kg Stützlast demnächst von privat zu verkaufen haben.
-
Ich war jetzt beim TÜV Nord und bei der DEKRA, alle wollen keine reine Eintragung als Heckträger machen.
AUKUP.de schreibt auf deren Website, bei keiner eingetragenen Anhänge- und Stützlast, ist die AHK als einfacher Heckträger zu bewerten und man muss nur die Hinterachslast betrachten. Demnach bräuchte es gar keine Einzelabnahme.
Ob man dem so vertrauen kann?
-
Total dumm gelaufen:
Jetzt wollte der Prüfer beim TÜV Rheinland von seiner Aussage, zumindest für eine Stützlast könne er Einzelabnahme durchführen, nichts mehr wissen.
Die Westfalia AHK würde nicht gehen.
Er verwies auf das Produkt der SK Handels GmbH. Die Westfalia solle ab und die von der SK Handels GmbH dran. Dann würde er auch die Daten eintragen.
-
Unabhängig von meiner Lösung mit der Westfalia AHK ist die Thematik Anhängerkupplung am Skoda Enyaq iV50 gelöst:
SK bietet nun auch eine AHK mit Gutachten an, um am iV50 legal einen Anhänger ziehen zu können!
Hat jemand von Euch schon diese AHK bestellt und das Gutachten vorliegen?
Ich würde meinen TÜV-Sachverständigen gerne fragen, ob man das auch als Basis für die Westfalia-AHK nehmen kann. Leider möchte die SK Handels GmbH das Gutachten auch nicht gegen Entgelt zur Verfügung stellen.
Alternativ müsste es doch sicher ohnehin in den TÜV-Datenbanken verfügbar sein, oder?
-
GiMichael : Den Kühlakku führe ich nur bei Fahrten über 500 km mit. Darunter geht es ohne. Also in Summe 2 Fahrten pro Jahr. Das halte ich für sehr vertretbar.
-
Wenn du an Mitgliedschaften gebunden bist und die nutzen möchtest, weil du 0,39 €/kWh, statt 0,69-0,79 €/kWh zahlen möchtest, bedarf es einer groben Vorabplanung, denn mal eben spontan trifft man nicht immer IONITY oder Tesla an. 😉
-
Tuxracer :
Bekannter Fehler von ABRP!
Handy via Kabel und AppleCarPlay/Android Auto nutzen, keinesfalls in die induktive Ladeschale legen und eine Handyhülle (wenn vorhanden entfernen, Wärmestau).
Wenn es zu heiß wird, reicht die Prozessorleistung nicht.
Sehr gute Erfahrung habe ich mit dem Unterlegen eines kleinen, gefrorenen Kühlpacks von dm (https://www.dm.de/profissimo-m…dO7efNs-PpqBoCgFwQAvD_BwE) gemacht.
Wenn du den Kühlakku mit einer fast gesättigten Koch-Salz-Lösung füllst, dann hält das tatsächlich mehrere Stunden kalt.