Beiträge von Dirk_Platt

    Ist jetzt aber die Wallbox an meinem Privathaus, mit der ich meinen Privatwagen für eine Dienstreise auflade privat oder gewerblich?

    ich würde vermuten: privat, denn für eine gewerbliche Handlung bedarf es einer (mehr als nur marginalen) Absicht, einen Gewinn zu erzielen und die ist für mich bei einer solchen Ladung ... wenn Sie einen "normalen" Umfang an der Nutzung ausmacht nicht erkennbar. Wird eine zuhause installierte Box dagegen fast ausschließlich dienstlich genutzt, sollte sie der Arbeitgeber betreiben (lassen).


    Ich bezog mich in meinem Beitrag deshalb auch ausdrücklich auf die Annahme des privaten Szenarios, in dem weder die DGUV noch die VDE eine bindende Norm darstellen.

    Angesichts der Länge dieses Threads bin ich nicht sicher, ob das hier die ursprünglich erste Frage im Zusammenhang mit einer Prüfpflicht war:

    Weiß jemand ob eine private Wallbox tatsächlich 1x pro Jahr von einem Fachmann gewartet werden muss??

    Quasi jährlicher TÜV wie bei einer Gasheizung...)?

    Das hat unser Elektriker nach der Installation gesagt und gleich auch eine Jahresplakette drauf geklebt.

    Gibt es dazu eine gesetzliche Vorgabe ? Oder ist das etwa nur Geldmachererei ?

    Aber wenn dem so ist, kann ich in der Frage keinen Hinweis auf ein Gewerbe-Szenario erkennen riwera spricht hier jedenfalls ausdrücklich von einer privaten Wallbox.

    Ich würde den Elektriker erstmal in Schutz nehmen. Unsere Elektriker sind zu 95% im gewerblichen Umfeld unterwegs. Montagen in Privathaushalten sind bei denen die extreme Ausnahme. Für die ist es ganz normal, dass die elektrische Anlage bestimmen Prüffristen unterliegt. Da kommt also erstmal prinzipiell auf jede Anlage der Aufkleber "nächste Prüfung am:" Da müssten die schon extra drüber nachdenken, dass man das im Privathaushalt weglassen müsste.

    Tja, das sehe ich halt anders: Wer sich mit den "Besonderheiten" bei der Arbeit in Privathaushalten nicht auseinandersetzen will, der soll sie halt nicht machen. Ich möchte mich bei einem Fachmann auf dessen Aussagen verlassen können. Wenn jemand etwas nicht sicher weiss, ist das kein Beinbruch - dann soll er halt sagen: "Ich glaube das ist so, kläre das aber nochmal" oder "ich empfehle dieses oder jenes dringend".


    Wenn mir ein Fachmann seines Gebiets aber sagt, ich sei zu etwas verpflichtet, was mit 3 min Recherche offenkundig unwahr ist, bin ich als Kunde "not amused" und ziehe meine Konsequenz.


    Ich nehme z.B. auch keine Autohändler für ihre Inkompetenz in der Elekromobilität in Schutz - mit dem Argument, dass der Verkauf eines E-Autos für sie (noch) die absolute Ausnahme ist. Wer sich professionell in einem Geschäftsfeld tummelt, sollte sich besser informiert haben, oder eben - wissend dass er sich in "exotischen" Bereichen seines Geschäfts (noch) nicht gut auskennt - Lücken in seinem Informationsstand (hier bez. Privatgeschäft) füllen und dem Kunden offen sagen, dass er etwas nicht genau weiss.


    Aber das ist natürlich alles nur meine persönliche Auffassung.

    nutze ein Originalteil von VW, Audi.... hab's über ebay von einem Autohaus gekauft. Preis ungefähr 200€

    Lade damit auch sehr häufig länger als 12 Stunden am Stück. Leitung oder Steckdose wird nicht mal warm. Verteilung ist aber recht neu. Sollte man vorher von einem Elektriker checken lassen.

    Das hast du aber(für 200,-) hoffentlich einen kompletten Ladeziegel für Schuko gekauft und nicht nur den hier diskutierten fehlenden Adapter, um den Skoda-Unviversal Charger fallweise mit Schukodosen zu nutzen, oder?


    Allein die Bezeichnung „Universal“ im Namen sollte dem Händler zu denken geben. Beide „Endstücke“ zum Anschluss an wahlweise Schuko oder rote CEE16 Dose gehören dazu.


    Und wenn überhaupt nur ein Anschluss beim Ladeziegel möglich ist (festes Kabel an beiden Enden) dann sollte das ja wohl sinnvollerweise Schuko sein. Immer wieder erschütternd, was manche Händler ihren Kunden so auftischen.


    Ich würde bei Fehlen des Adapters, der in der Produktbeschreibung enthalten ist, den Mangel schriftlich mit Frist zur Nachlieferung rügen und mit dem Gang zum Anwalt drohen.

    Edit: Beim weiterstöbern in der VDE noch einen Punkt gefunden. "DIN VDE 100-737: Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien". Wenn die Wallbox im Freien hängt, also im Carport oder sogar im Regen, ist auch die 1-Jahresfrist einzuhalten.

    M.E.n. Regelt die VDE aber nur, was als „anerkannter Stand der Technik“ und bei der Ausführung durch e8nen Fachbetrieb als „fachgerecht“ erwartet werden kann. Eine Verpflichtung zu deren Anwendung gibt es aber wohl nicht (weder seitens des Handwerkers) noch seitens des Kunden.


    Das soll nun aber natürlich nicht heißen, dass ich jemandem die sinnvolle regelmäßige Überprüfung durch einen Fachbetrieb ausreden wollen würde. Ein Elektriker, der mir das aber nicht nur anbietet, sondern mir einreden will, ich sei dadurch zu einem Wartungsvertrag verpflichtet, hätte bei mir wohl das letzte mal gearbeitet.

    Etwas lästig finde ich, dass dabei offenbar jedes „Widget“ (Element) über alle Homescreens nur einmal vorkommen kann. Wenn ich also 3 verschiedene Homescreens haben will, die immer zwei Drittel des Screens mit dem Navigations-Widget belegen und nur im rechten Drittel unterschiedlich sind, so geht das anscheinend nicht :(

    da hast du wohl „öffnen bei Annäherung“ aktiv und öffnest dann (mit dem Schlüssel?) ein zweites mal. Eigentlich soll Die Entriegelungstaste auf dem Schüssel nur den Ladestecker entriegeln, wenn das Fahrzeug schon offen ist.


    Bei mir funktioniert das auch. Erstes öffnen per Kessy oder Schlüssel: Stecker bleibt verriegelt (und Auto lädt ggf. weiter). Zweites Entriegeln (ohne zwischendurch wieder zu verriegeln): Stecker wird freigegeben und Laden gestoppt.

    Ich habe meinen Karoq in Zahlung gegeben und war dazu bei verschiedenen Händlern. Die Preise, die mir angeboten wurden, haben um etwa 6000.00 Euro geschwankt. Einfach von verschiedenen Händlern Angebote einholen.

    hier genau so ... die Frage läßt sich auch nicht so pauschal beantworten. Es hängt viel davon ab, wie der aktuelle Bestand beim jeweiligen Händler ist, ob der noch unbedingt genau ein Fahrzeug verkaufen will um eine Quotenprämie einzustreichen, was es genau für ein Fahrzeug ist, das in Zahlung genommen werden soll, und, und, und ...


    Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, den Händler vor den Kauf Verhandlungen offen zu fragen, ob ein Ankauf derzeit für ihr interessant wäre, oder eher nicht. Und ganz wichtig: Immer erst den Kaufpreis für das neue Fahrzeug zu Ende verhandeln, und den Ankaufpreis separat bewerten. Ich lasse mich jedenfalls nicht auf Preisangebote ein, die explizit davon abhängig sind, dass ich mein Altfahrzeug auch in Zahlung gebe.


    Anderenfalls kann der Händler immer prima den Kaufpreis des neuen gut aussehen lassen, indem er zu wenig für den Alten bietet.


    Dennoch bevorzuge ich grundsätzlich den Komfort, meinen Alten direkt am Tag der Übergabe des Neuen "los zu sein" ... ich lege mir aber immer nach voriger Recherche eine "Schmerzgrenze" fest, unterhalb derer ich den Verkauf des alten lieber privat organisiere.

    Frage mich ob das nur ne Software Geschichte ist oder ob da andere Hardware verbaut wird? Meiner wäre angeblich für KW45 geplant. hmmmm gut vielleicht verschiebt sich das noch. Nix genaues weiß man.

    das wäre natürlich auch besonders für bereits gebaute und ausgelieferte Fahrzeuge interessant, da die Gerüchte ja immer besagten, man würde deren Ladeleistung später erhöht bekommen können.