Ist jetzt aber die Wallbox an meinem Privathaus, mit der ich meinen Privatwagen für eine Dienstreise auflade privat oder gewerblich?
ich würde vermuten: privat, denn für eine gewerbliche Handlung bedarf es einer (mehr als nur marginalen) Absicht, einen Gewinn zu erzielen und die ist für mich bei einer solchen Ladung ... wenn Sie einen "normalen" Umfang an der Nutzung ausmacht nicht erkennbar. Wird eine zuhause installierte Box dagegen fast ausschließlich dienstlich genutzt, sollte sie der Arbeitgeber betreiben (lassen).
Ich bezog mich in meinem Beitrag deshalb auch ausdrücklich auf die Annahme des privaten Szenarios, in dem weder die DGUV noch die VDE eine bindende Norm darstellen.
Angesichts der Länge dieses Threads bin ich nicht sicher, ob das hier die ursprünglich erste Frage im Zusammenhang mit einer Prüfpflicht war:
Weiß jemand ob eine private Wallbox tatsächlich 1x pro Jahr von einem Fachmann gewartet werden muss??
Quasi jährlicher TÜV wie bei einer Gasheizung...)?
Das hat unser Elektriker nach der Installation gesagt und gleich auch eine Jahresplakette drauf geklebt.
Gibt es dazu eine gesetzliche Vorgabe ? Oder ist das etwa nur Geldmachererei ?
Aber wenn dem so ist, kann ich in der Frage keinen Hinweis auf ein Gewerbe-Szenario erkennen riwera spricht hier jedenfalls ausdrücklich von einer privaten Wallbox.
Ich würde den Elektriker erstmal in Schutz nehmen. Unsere Elektriker sind zu 95% im gewerblichen Umfeld unterwegs. Montagen in Privathaushalten sind bei denen die extreme Ausnahme. Für die ist es ganz normal, dass die elektrische Anlage bestimmen Prüffristen unterliegt. Da kommt also erstmal prinzipiell auf jede Anlage der Aufkleber "nächste Prüfung am:" Da müssten die schon extra drüber nachdenken, dass man das im Privathaushalt weglassen müsste.
Tja, das sehe ich halt anders: Wer sich mit den "Besonderheiten" bei der Arbeit in Privathaushalten nicht auseinandersetzen will, der soll sie halt nicht machen. Ich möchte mich bei einem Fachmann auf dessen Aussagen verlassen können. Wenn jemand etwas nicht sicher weiss, ist das kein Beinbruch - dann soll er halt sagen: "Ich glaube das ist so, kläre das aber nochmal" oder "ich empfehle dieses oder jenes dringend".
Wenn mir ein Fachmann seines Gebiets aber sagt, ich sei zu etwas verpflichtet, was mit 3 min Recherche offenkundig unwahr ist, bin ich als Kunde "not amused" und ziehe meine Konsequenz.
Ich nehme z.B. auch keine Autohändler für ihre Inkompetenz in der Elekromobilität in Schutz - mit dem Argument, dass der Verkauf eines E-Autos für sie (noch) die absolute Ausnahme ist. Wer sich professionell in einem Geschäftsfeld tummelt, sollte sich besser informiert haben, oder eben - wissend dass er sich in "exotischen" Bereichen seines Geschäfts (noch) nicht gut auskennt - Lücken in seinem Informationsstand (hier bez. Privatgeschäft) füllen und dem Kunden offen sagen, dass er etwas nicht genau weiss.
Aber das ist natürlich alles nur meine persönliche Auffassung.