Ein Widerruf ist erst möglich wenn ein Vertrag erfüllt wurde, somit das Auto geliefert wurde.
Was du meinst ist vermutlich ein Vertragsrücktritt, und das ist eine sehr schwierige Sache. Verträge oder verbindliche Angebote sind grundsätzlich bindend, die Möglichkeit eines Rücktritts gibt es nur unter gewissen Umständen.
Wenn Du auf ein bestimmtes Lieferdatum bestehst, muss diesem im Vertrag auch dezidiert vereinbart sein.
Oben erwähnter Lieferverzug ist ein Vertragsmangel bei der Leistungserfüllung, der aber ebenfalls erst nach dem vereinbarten Lieferdatum laut Vetrag geltend gemacht werden kann. (Achtung ich glaube dein Händler hat ein unverbindliches Lieferdatum genannt!)
Somit bist Du vermutlich auf Kulanz angewiesen, wenn Du Deine Standpunkte nicht bereits im Vertrag erfasst hast. Eventuell gibt es auch noch Hinweise auf Liefergegebenheiten in den AGBs des Händlers, diese sind auch immer automatisch Vertragsbestandteil. Diese könnten angefochten werden, wenn der Konsument (also Du) grob benachteiligt wird.