Beiträge von DickerDD

    Inkl. der ganzen Kratzer an den Auflage und Befestigungspunkten.


    Zusätzlich liegt dann an Enyaq der obere Träge laut Anleitung auf der Scheibe auf. Da durch den Dachkantenspoiler die Montage wie abgebildet gar nicht möglich ist.


    Warum ist die AHK keine Alternative? Wir haben an unserem E-Golf der im Leasing lief auch den Tempomat nachrüsten lassen. Das wurde vorher mit der Leasing besprochen. Da es sich dabei um eine wertsteigernde Maßnahme handelt war das kein Problem. Man bekommt jedoch keinen Mehrwert bei Rückgabe angerechnet.

    wenn ich ausschließlich das Longtail transportieren würde, seht ihr einen solchen Träger als problematisch?

    https://fischer-bike.com/de-at/fischer-hecktraeger?c=339


    Vermutlich ist die Auflage am Kunststoff-Dachkantenspoiler problematisch?

    Mir entzieht sich da das Verständnis wie der obere Halter dran gehindert wird das er nach vorn rutscht. Nur durch die Gummifüße wird das Kaum halten. Zudem werden auch hier wie @bender_bn schon schrieb die Halter an den Kanten der Heckklappe extrem scheuern. Meine persönliche Meinung zu den Trägern auf der Heckklappe ist da eher sehr negativ. Es ist und bleibt eine Notlösung (Krücke).

    Du wirst Probleme bekommen den Heckträger korrekt zu befestigen, da an den Seiten als auch oben der Dachkantenspoiler aus Kunststoff über steht. Wenn Du über diesen die Spanngurte ziehst wird der sicherlich nicht lange halten.

    So habe mein Auto heute abgegeben. Der Gutachter hat es gleich in Beisein von mir bewertet. Kosten: Steinschläge Motorhaube schleifen und polieren 65 €, HU/AU 145 €, Minderwert 0. Habe daher das Rückgabe Protokoll unterzeichnet. HU/AU sind erst im Juli fällig. In den Kommentaren hatte ich gelesen, dass es noch ein weiteres Gutachten geben soll oder habe ich das falsch verstanden. Ich dachte, das Leasing Rückgabe Protokoll ist das Gutachten bzw. beinhaltet das Gutachten.

    Häufig ist kein Gutachter dabei wenn man das Auto abgibt. Da erhält man lediglich ein Protokoll für die Übergabe. Das Wertgutachten wird dann später angefertigt. Wie lange hat der Gutachter denn benötigt? Bei unserem Golf wurden ja sogar Lackdickenmessungen durchgeführt. Sprich mal so nebenbei in 10-20 Minuten ist das sicherlich auf keinen Fall möglich.


    Die Kapazität einer einzelnen Zellen wird in Ah angegeben und bleibt unabhängig der Verschaltung erstmal gleich. Wenn ich aber 2 Zellen mit 4V und 1Ah in Reihe schalte hat dieser Verbund 8V bei einer Kapazität von 1Ah. Schalte ich dagegen zwei dieser Zellen parallel habe ich im Verbund 4V aber 2Ah Kapazität.


    Jedoch kann ich die selbe Arbeit damit verrichten da die Leistungsformel ja sagt P=U*I. Sofern also der Verbraucher mit einer höheren Spannung betrieben werden kann fliest wie richtig beschrieben bei gleicher Leistung ein geringerer Strom. Dabei verhalten sich Spannung und Strom antiproportional.


    Leider werden die Begriffe Kapazität (Ah) und Arbeit (Wh) irrtümlich immer gleichgestellt.


    Das heißt ja der Gedanke ist schon erstmal richtig das bei unveränderter Zellenanzahl mit dem Umstellen von 400V auf 800V rein durch das verändern der Verschaltung die gleiche Arbeit verrichtet werden könnte. Darum der Hinweis, das man in dem Zuge sicherlich auch versuchen wird die Kapazität zu erhöhen, was mehr Zellen bei gleicher Baugröße zur Folge haben wird, als Erklärung warum der Kobaltgehalt zunehmen könnte.

    Ich dachte, es werden einfach doppelt so viele Zellen in Serie und dafür halb so viele Parallel geschaltet?

    Dann hätte man aber nur noch die Hälfte der Kapazität zur Verfügung.


    Die mögliche Arbeit in Wattstunden bleibt durch das anders verschalten zwar identisch und die Ströme und die damit verbunden Verlustleistungen reduzieren sich logischerweise. Jedoch ist meiner Meinung nach auch das Begehr eine höhere Speicherkapazität zu erzielen und dann mit den 800V noch akzeptable Ladezeiten zu erhalten.

    Also wir haben unseren E-Golf im Firmenleasing abgegeben. Dabei wurde zwar ein Protokoll erstellt, aber erst paar Tage später kam dann der Gutachter welcher die Fahrzeugbewertung durchgeführt hat. Auf der Basis des Gutachtens werden dann die Kosten aufgestellt.