Beiträge von trimblechris

    Naja, wenn der Mangel vorher dokumentiert wurde und nachher nicht mehr besteht wurde er wohl offensichtlich behoben, der verschwindet ja während des Werkstattaufenthaltes nicht plötzlich von Geisterhand :D . Es gibt ja normalerweise ausserdem eine Email-Korrespondenz mit dem Service-Mitarbeiter etc., da wird ja in der Regel von Kundenseite besprochen welcher Mangel vorliegt und wenn der Wagen fertig ist gibt es eine Benachrichtigung daß der Mangel abgestellt wurde und der Wagen wieder abholbereit ist. Meistens steht auch kurz dabei was der Händler gemacht hat - "Steuergerät getauscht" , "Steuergerät neu angelernt", etc. - zumindest war das bei mir bisher immer der Fall. Das reicht m. E. dicke für ein "konkludentes Anerkenntnis" und würde im Zweifel wohl vor jedem deutschen Gericht stand halten. Also solche Emails würde ich immer gut archivieren für den Fall.

    Davon klar trennen muss man natürlich reine Kulanz-Abwicklungen in denen der Leistungserbringer schriftlich ausdrücklich eine Schuldanerkenntnis auschliesst. Aber selbst dann bezweifle ich ein Verjähren der Gewährleistung wenn derselbe Mangel schon mehrfach angezeigt wurde und immer wieder auftritt. Ich denke da wird es ebenfalls im Rechtsstreit für den Händler schwierig sich auf Kulanz herauszureden.

    Ich habe mich jetzt nochmal auf diversen Quellen "eingelesen": also das Zauberwort ist hier "Konkludentes Anerkenntnis". Wenn der Händler irgendwo (am besten schriftlich) den Mangel bestätigt und in der Folge behoben hat ist hier nicht von Kulanz auszugehen sondern davon, daß der Händler in dem Bewusstein handelt zur Nacherfüllung verpflichtet zu sein, also den Mangel "konkludent" anerkennt. D.h. es gibt dann ab dem Datum der Mängelbeseitigung einen sogenannten "Neubeginn der Verjährung", also erneut 2 Jahre Gewährleistung auf diesen Mangel.

    Wenn dir Kulanz gewährt wird, hast du ja vermutlich keine Gewährleistung mehr.

    Erneut 2 Jahre Gewährleistung bekommst du, so wie ich es verstanden habe, nur dann, wenn das Teil innerhalb der Fz-Gewährleistung getauscht wurde.

    Nee, wenn etwas innerhalb der Fz-Gewährleistung getauscht wurde gibt es normal keine erneute 2 Jahre Gewährleistung, denn der Kunde hat ja nichts bezahlt, demnach auch keine Rechnung oder Lieferschein über eine Reparatur. 2 Jahre Gewährleistung gibt es meines Wissens nur auf eine Reparaturleistung, die auch tatsächlich bezahlt werden musste und über die demnach ein Beleg vorliegt. Alles andere wäre mir neu. Kann mich aber auch irren und vielleicht regelt das SKODA etwas kulanter...

    Meine "LWR-Historie" sieht bisher folgendermaßen aus:


    04/24: plötzlich extrem kurzer Lichtkegel, somit bei Dunkelheit im "Blindflug" unterwegs. Auch eine Verstellung der LWR auf höchste Stufe brachte keine Besserung. Man konnte den Kegel nur noch niedriger einstellen. Nach Mängelbeseitigungs-Termin & Wiedererhalt des Fahrzeuges aus der SKODA-Werkstatt keinerlei Besserung, sondern sogar Verschlechterung: der Lichtkegel ist noch genauso kurz, zusätzlich lässt sich nun aber die LWR gar nicht mehr verstellen.


    06/24: erneuter Mängelbeseitungs-Termin (ganze 2 Monate später!) beim SKODA-Händler. Diesmal wird das Steuergerät getauscht. Danach funktioniert die LWR wieder normal.


    01/25: erneuter Mängelbeseitigungs-Termin: diesmal wird laut Serviceberater "neue Anpassung des Steuergerätes" vorgenommen und "Busruhe" durchgeführt, was auch immer das bedeuten soll.


    Naja, also ab heute funktioniert die LWR wieder. Mal sehen wie lange es diesmal vorhält...bisher waren alle diesbezgl. Arbeiten innerhalb der Gewährleistung & für mich (noch) kostenlos.


    Gruß

    Ich hatte vom 1. Tag (der Auslieferung) an das Problem, daß das HUD gar nicht ging. Es war nichtmal der Schalter "Aktiv" "Inaktiv" im entsprechenden Menü des Infotainments hinterlegt. Nach ca. 1 Woche dann ging es - wie von Geisterhand - plötzlich für 2 oder 3 Fahrten. Da war dann auch der Aktivierungsbutton zum ersten Mal sichtbar. Dann ging es auf einmal wieder für mehrere Tage nicht. Auch der Button war wieder verschwunden.


    Danach habe ich den Wagen zur Mängelbeseitigung zurück zum SKODA-Händler gebracht. Ich bekam den Wagen allerdings am nächsten Tag zurück mit der Aussage daß das HUD einwandfrei funktioniere, der Fehler also nicht reproduzierbar sei und man deshalb nichts machen könne. Ausserdem gebe es seitens SKODA gar keinen Lösungsvorschlag für den beschriebenen Mangel. Eine Erklärung für die vorherigen Ausfälle war ausserdem noch daß diese wohl etwas mit einem OTA zu tun haben könnten, quasi daß das HUD erst freigeschaltet/aktualisiert werden müsste, etc.


    Für die nächsten 1200Km ging es also dann wieder, nur um nach weiteren 300Km wieder für ca. 2000Km den Dienst zu verweigern. Danach habe ich den Wagen für den 2. Versuch der Mängelbeseititung zum Händler gebracht und - siehe da plötzlich gab es doch einen Lösungsvorschlag von SKODA: es muss das gesamte Dashboard ausgebaut werden um "nachzuschauen" woran die Ausfälle liegen könnten. Ergebnis: am Steuergerät des HUD war scheinbar ab Werk eine Steckverbindung lose, sodaß es immer wieder "Wackelkontakte" gab die zum Ausfall des HUD und Verschwinden des Menüpunktes geführt haben.


    Fazit: der Mangel ist erstmal behoben und ich hatte bisher (seit ca. 1 Woche) noch keinerlei erneute Ausfälle.