So, stand heute einen außergerichtlichen Vergleich erwirkt.
Schadensersatz der Leasingrate unserer selbst vorgehaltenen Ersatzmobilität (iD3 - klasse kleiner als das Bestellfahrzeug ist dabei entscheidend) ab dem Monat nach zulässigem Verzug über UVL + der von uns zur Erfüllung gesetzten Nachfrist (6 Wochen), also ab April 23.
Ab Mitte Dezember, da geht unser Leasingfahrzeug weg, wird dann eine kostenfreie Ersatzmobilität durch das Autohaus gestellt, lediglich Betriebskosten sind durch uns zu tragen.
Sollte der Enyaq nicht mehr innerhalb der derzeitigen Förderkulisse 4.500€ Bafa geliefert/zugelassen werden und sich daraus die Förderung weiter reduzieren, so trägt das Autohaus die Differenz zwischen der dann geltenden Förderung zum Zeitpunkt der Zulassung und der Förderung als wäre er Mitte Februar 2023 geliefert worden.
Sollte die Förderung auf Grund geänderter Listenpreise geringer ausfallen, ersetzt das Autohaus die daraus resultierende Differenz, unter Berücksichtigung des Listenpreises zum Zeitpunkt der Bestellung des Fahrzeuges.
Sollte eine Zulassung erst in 2024 erfolgen, so ersetzt das Autohaus die entgangene THG-Quote.
Eine Einplanung gibt es nach wie vor nicht - ein wenig Entspannung stellt sich bei mir jedoch ein ... dürfte die Aufmerksamkeit des Autohauses nun definitiv gegeben sein ... trotz dessen ist es ziemlich schade, dass das nicht im Gespräch zwischen Autohaus und Käufer ohne Rechtsanwälte und der Androhung eines Streites vorm OLG gelöst werden konnte ... hätte mir grundsätzlich mehr gelegen aber das Autohaus zeigte wenig Sensibilität hinsichtlich des Themas ...
Sei es drum ... ein Weg ist skizziert ... ein erster Schaden ersetzt ... DAS AUTO kommt eventuell nun etwas zügiger - oder auch nicht ... aber alle weiteren Schritte sind wenigstens auch beschrieben ... Das erspart zumindest weiteres Kopfzerbrechen hinsichtlich "wie es nun weitergehen könnte"
Seit ggfls. mutig und setzt den Händler auf den Pott - wie man das im Sauerland so gerne sagt!
VG