Hier mal der Auszug aus den KfW Förderungsanforderungen:
• Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
• Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.
• Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Nieder-spannungsanschlussverordnung) erfolgen.
[...]
• Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend zu nutzen.
Die Wallbox (openWB) ist werkseitig (Software) auf 11kW somit zu begrenzen. Das bestätigt dann der Elektrofachbetrieb bei der Installation. Nach einem Jahr könnte man dann theoretisch auf 22kW gehen - Zustimmung durch deinen Netzbetreiber vorausgesetzt.
Bis <= 12kW ist nur eine "Anmeldung" bei deinem Netzbetreiber notwendig, geht also eigentlich immer.
Größer 12kW ist es erst zustimmungspflichtig.