Alles anzeigenAuch ein schönes Werkzeug, um Auskunft darüber zu erlangen, welche Daten wann von wo nach wo übermittelt wurden, gerade wenn es um die Inverzugsetzung geht.
Datenschutzerklärung !!!
Zieht man doch mal die Karte und verlangt Auskunft über die erlangten, verarbeiteten und weitergegebenen Daten über die eigene Person...
wie in dieser Form:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. lit. C ihrer Datenschutzerklärung (Stand November 2020) erkläre ich Ihnen gegenüber mein Verlangen Information zu erhalten, über Umfang, Zugang und Weitergabe meiner bei ihnen empfangenen, gespeicherten und weitergebenen Daten.
Erteilen Sie mir bitte folgende Informationen.
Zu meiner Fahrzeugbestellung Kommissionsnummer xxxxx, bestellt am TT.MM.JJJJ, bei Autohaus xxxxxxx GmbH & Co. KG, xxxxx, 12345 xxxxx, ist davon auszugehen, dass Daten an Sie übermittelt wurden.
- Wann wurden welche Daten seitens des Verkäufers an Sie, Skoda Auto Deutschland GmbH, übermittelt?
- Wann wurden ihrerseits Daten an Dritte, z.B. Skoda (ZC), weitergegeben?
Erklären Sie:
- Datum des Zugangs meiner Daten bei Ihnen,
- Umfang und Inhalt der Daten, die Sie erhalten haben
Erklären Sie ferner, bei einer ihrerseits vorgenommenen Übermittlung der Daten an Dritte,
- Datum des Abgangs der Daten von Ihnen zum Dritten
- Umfang und Inhalt der weitergeleiteten Daten.
- Empfänger der weitergeleiteten Daten
- Datenschutzbeauftragter des Empfängers
Die Beantwortung meiner Anfrage erbitte ich binnen Wochenfrist Kalenderwoche 23, Freitag den 09.Juni 2023, in elektronischer Form an meine Emailadresse.
............ bin gespannt ............ Email ging dann an...: datenschutz@skoda-auto.de cc...: poststelle@datenschutz.hessen.de
Die DSGVO bezieht sich auf schutzwürdige und personenbezogene Daten. Könnte sein, dass das in diesem Fall aus mehreren Gründen nix bringt.
- Es könnte sein, dass gar keine personenbezogenen Daten übermittelt wurden. Wenn das Autohaus nur die Bestellung übermittelt muss ja nicht zwangsläufig was personenbezogenes dabei sein (Name, Anschrift, Alter, Kontonummer, etc). Die anderen Daten sind nicht unbedingt personenbezogen und daher u.U. kein Teil der DSGVO.
- Vermutlich hast du kein direktes Vertragsverhältnis mit Skoda, sondern mit dem Autohaus oder ggf. dem Importeur. Die Daten, die das Autohaus an Skoda übermittelt sind ziemlich sicher durch vertragliche Regelungen geschützt und werden nicht an dritte weitergegeben. Sprich du kannst die Anfrage an das Autohaus stellen, mit dem du Kontakt hattest. Wenn die was weitergegeben haben, können die das dann vermutlich nachfragen.
- Da die Daten als "berechtigtes Interesse" für eine Bestellung benötigt werden könnten, mag es Sonderregelungen geben. Die Informationspflicht sollte davon nicht betroffen sein, aber who knows?
So mein Laien-Latein dazu als jemand, der beruflich ab und zu mit dem Thema zu tun hat.