Beiträge von PaulderPON

    <OT on>

    Hey Leute, mal Ganz langsam mit den Pferden.

    Wir wollen doch hier im Forum gemeinschaftlich uns austauschen, Spaß haben, und auch mal ernst und Witzig Diskutieren können.

    Es wird immer jemanden geben, der eine andere Meinung vertritt und das ist auch gut so.

    Aber wenn keiner auf deine Frage Antwortet, dann gibt s wohl keinen, der die Codierung kennt, oder ausprobiert, weil er Sie vlt. nicht Gut findet.

    Also wenn man keine Antwort bekommt, dann muss man auch nicht 100 mal nachfragen!, aber das ist meine Meinung.

    Also lasst uns wieder 'freundlich' miteinander umgehen hier im Forum!

    <OT off>

    Ist die Antwort dazu...!

    Das finde ich auch.

    Wenn man dem einen oder anderen Glaubt, dann ist eine 'feste' Verbindung mit dem Auto ein erlöschen der der ABE vom Auto, also dann dürfte man Vieles nicht mehr mitnehmen oder einbauen!

    Wer Angst hat bestellt nicht, oder führt es einfach einem TüV-Prüfer vor und lässt das abnehmen!.

    Dann würde die ABE auch erlöschen, wenn du einen Gasdruckdämpfer austauschst und der nicht in Ordnung ist, weil ein Prüfziechen fehlt, weißt du genau welche erlaubt sind und welche nicht ????

    Ist doch sehr müßig das Thema.


    Aber ganz einfach, man muss Rechtlich klären, ob das vorne nun ein 'Motorraum' ist oder nicht, wenn nicht, darfst du da rechtlich gesehen alle Veränerungen vornehmen, ohne das die ABE erlöscht.

    Langstreckenfahrer, dann stelle doch mal ein Bild vom Octavia ein.

    Also ich kenne ein paar Kumpel die haben einen O² Scout und einen O³ (der ist allerdings mit der Skoda Farbe Nachlackiert worden) und die sehen völlig identisch zu dem F² Scoutie von meiner Frau aus (habe leider kein Bild mehr, wo er dazwischen Stand X( ).

    würde mich auch interessieren, ob die ausgelieferten MJ2024 alle eine Wärmepumpe hatten, auch wenn sie ursprünglich nicht bestellt war.

    Und falls ja, wie das steuerlich abgewickelt wird für den Bruttolistenpreis für die 1% Regelung.

    ??? 1& Regelung bei einem 'vollen Stromer' ?, meines wissen nach sind unter 60.000€ bLP immer 0,25 Versteuerung > 60.000€ bLP 0,5 Versteuerung (das ist in Diskussion mit der Politik, ob die neu Grenze dann 85.000€ sind zwischen 0,25 und 0,5 %, aber noch nicht beschlossen).