Hallo,
hat denn schon jemand aus dieser Runde eine Meldung and das KBA gemacht?
Die haben doch einen Online Mangelmelder
https://www.kba-online.de/mame-webapp/#/
Wäre interessant zu wissen, ob es da eine Rückmeldung gab.
Dort steht
" Erhält ein Hersteller Kenntnis über einen Serienfehler an seinen Produkten von dem eine Gefährdung der Verwenderinnen, dem Verwender und/oder Dritten zu erwarten ist, muss er Maßnahmen ergreifen, diese Gefahren zu beseitigen und die zuständige Marktüberwachungsbehörde, in Deutschland das KBA, darüber informieren (Art. 14 VO (EU)2018/858 bzw. Art. 4 VO (EU) 2019/1020). Bei Fahrzeugen umfasst eine solche Maßnahme üblicherweise die Aufforderung an die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter, das betroffene Fahrzeug zur Nacharbeit in einer Vertragswerkstatt des Herstellers vorzustellen.
Die Fahrzeughersteller erhalten aufgrund ihrer oben beschriebenen Produktbeobachtungspflicht durch Rückmeldungen aus der Produktion und aus den Werkstätten in aller Regel sehr früh Hinweise über mögliche Serienfehler an ihren Fahrzeugen. Daher wird der allergrößte Teil der Rückrufaktionen durch die produktverantwortlichen Hersteller selbst initiiert. Die Rückrufaktionen werden dabei durch das KBA begleitet und der Erfolg der Maßnahme gegebenenfalls mit ergänzenden Maßnahmen der Behörde sichergestellt.
Das KBA prüft darüber hinaus konkrete Hinweise auf einen möglichen Serienfehler, die es aus anderer Quelle (z. B.: Presse, Polizei, Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter) erhält, um festzustellen, ob die Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt nach Art. 51 VO 2018/858 bzw. Art. 11 VO (EU) 2019/1020 eingehalten werden.
Hierzu leitet das KBA in der Regel eine Untersuchung gegenüber dem produktverantwortlichen Hersteller ein, um die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Angaben und Informationen zu erhalten.
Hat das KBA den begründeten Verdacht, dass ein Fahrzeug oder ein Fahrzeugteil die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, ergreift es die erforderlichen Maßnahmen. Diese können zum Beispiel einen weiteren Vertrieb oder den angeordneten Rückruf eines Produktes, oder auch eine Warnung der Öffentlichkeit umfassen."
Es scheint sich ja um einen Serienfehler zu handeln, der auch nach Reparatur wiederkehrt.
Es gibt keine Fehlermeldung im KFZ-Cockpit und vielen Haltern fällt zunächst gar nicht auf, dass Ihre Leuchtweite "bescheiden" ist und sie dadurch Nachts eventuelle Gefahren zu spät erkennen können.
Übergangsweise, manuelles Hochstellen der Leuchtweite, wie in einigen Fällen von der Werkstatt durchgeführt, beinhaltet die Gefahr bei Beladung den Gegenverkehr zu blenden.