Beiträge von timtom

    Mir ging es mit BAFA und Ersatzmobilität genauso wie Dir. Ich habe geklagt, allerdings gegen die Skoda-Leasing, das Verfahren läuft aktuell noch.

    Die Gesetzänderung war im Frühjahr 2022, aber ist erst zum 1.1.2023 in Kraft getreten. Daher ist das schon ein Problem, mit dem viele Besteller nicht gerechnet haben. Vor allem wenn der ULT in der Mitte von 2022 gelegen ist. Bei Nov. 2022 sehe ich das auch etwas kritisch, da Nov 2023 aus meiner Sicht heißt, dass die Wartezeit von 6 Wochen für den Verzug erst zum 1.12.2022 begonnen hat.

    Der Händler hat mir mündlich "August 22" als Liefertermin zugesagt, den November aber "vorsorglich" aufgrund Corona im Vertrag niedergeschrieben. Klar, war mein Risiko, mit Lieferung im Jahr 2022 hätte ich allerdings die volle BAFA erhalten, das war zum Zeitpunkt meiner Bestellung soweit vorhersehbar. Jetzt machen Sie tatsächlich Corona für die weitere Verzögerung von mittlerweile 8 Monaten verantwortlich. Unser Forum und die Statistiktools beweisen ja aber, dass es durchaus möglich gewesen wäre, mein Auto zu bauen, demnach wurden einige 80x ausgeliefert, viele auch, die nach mir bestellt wurden. Insofern danke an alle, die Ihre Daten hier eingeben - die Auswertung liegt mittlerweile auch beim Landgericht Braunschweig als Beweismittel ;) Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie sich das weitere Verfahren gestaltet.

    Darf ich fragen, weswegen du sie verklagst? Zahlung Schadensersatz? Lieferung Fahrzeug?

    Ja, klage auf Feststellung dass Skoda das Delta zu 6.000 BAFA übernehmen muss. Wie hoch meine Förderung am Ende noch ist, kann man ja aktuell nicht sagen. Theoretisch könnte der Topf leer sein, ich hab ja bis heute keine Einplanung. Dazu noch die Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (Auto-Abo), sind jetzt immerhin auch schon sieben Monate.

    ... Da bin ich mal gespannt, wobei ich (noch) das Glück habe, dass das AH wohl einsieht, dass das ganze schlecht betreut wurde. Mit etwas Glück und unter reeller Einschätzung des Rechtsanwalts des AH, wird es wohl zum einer außergerichtlichen Einigung kommen, nebst großzügiger Frist bis wann geliefert werden muss, bevor weiterer Schadensersatz angezeigt wird. ... Die drücke ich die Daumen! ... Wobei die Sachlage relativ eindeutig sein sollte, schau mal auch in den Beitrag unter Liefervertrag und Inverzugsetzung...

    Augen auf bei der Wahl des Autohauses...mich wollte man leider für dumm verkaufen. Ich hätte erst Ansprüche nach Ablauf des Liefertermins, den der Hersteller dem Autohaus genannt hat - also rund ein Jahr nach dem mir im Vertrag zugesagten Liefertermin.


    Hast Du einen Link zu dem Urteil, ich hab auf die Schnelle nichts gefunden...?!

    Erste Frage lautet, bist Du berechtigter Anspruchsteller?... Wenn nein, dann brauchst Du dir keinen Kopf machen, maximal deines Chefes statt.

    Zweite Frage, was sagen die AGB... In der Regel wird bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 5% Schadensersatz begrenzt.

    Nach einem mir bekannten OLG Urteil aus Saarbrücken, fällt die 5% Hürde, wenn der Händler nicht darlegen kann, dass erhebliche Bemühungen entlang der Lieferkette unternommen wurden, um dem Verzug entgegenzuwirken.

    Es muss aber genau hingeschaut werden, denn Leasing und Kauf haben da Unterschiede im Detail. Zumindest beim Kauf kann ich da gerade - leider - etwas Erfahrung beisteuern.

    Hallo zusammen,


    ich habe auch eine Klage gegen die Skoda-Leasing laufen. Bestellt 10/21, unverbindlicher Liefertermin 1.11.2022, bis heute keine Einplanung. Von Skoda gegenüber dem Händler bestätigter LT irgendwas im September 2023. Laut vermittelndem Autohaus daher keine Übernahme der BAFA und Anspruch auf Ersatzmobilität auch erst ab Oktober 2023. Händler war zu keinem Kompromiss/Entgegenkommen bereit.


    • Skoda fristgerecht in Verzug gesetzt - Antwort erhalten, ich könne erst nach 4 Monaten in Verzug setzen
    • Anwalt beauftragt, Skoda neuerlich zur Lieferung aufgefordert
    • Keine Antwort der Skoda Leasing auf Schreiben vom Anwalt
    • Klage eingereicht (Ziel: Übernahme BAFA, Übernahme Auto-Abo als Ersatzmobilität)
    • Antwort vom VW-Leasing-Anwalt sehr dünn, man bezweifelt, dass ich die Raten fürs Auto-Abo überhaupt bezahlt hätte; dazu hätte ich ein größeres Fahrzeug im Abo, Verzug sei nicht wirksam eingegangen. In Summe lauter banales Zeug, welches wir alles widerlegt haben. Auf den eigentlichen Verzug gehen sie kaum ein, verweisen auf Corona.
    • Die Krönung: Ein Schreiben von google, dass das vermittelnde Autohaus einen Anwalt mit der Löschung meiner 1*-Bewertung beauftrag hätte - auch das konnte ich widerlegen und die Bewertung war noch fair und anständig formuliert

    Nun warten wir ab, was das Gericht damit macht..es bleibt also spannend :)

    Jetzt hat die Autohaus-Kette des 8) auch noch einen Anwalt beauftragt, der google dazu aufgefordert hat, meine Bewertung über ihn zu löschen. Dahinter steckt ein Unternehmen, dass sich darauf spezialisiert hat, google-Bewertungen zu "optimieren". Habe google gegenüber dann mal meine Stellungnahme abgegeben und hoffe, die halten durch. Die Kundenzufriedenheit lügt der Händler sich so doch in die eigene Tasche...


    ...vor lauter Aufregung glatt noch die Welcome-Party in den 600er Saal vergessen ?(