Hm... Die Änderung auf 70.000 EUR lässt sich im Dokument einfach nachvollziehen, aber einen Termin kann ich nicht erkennen. Drucksache 20/8628 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008628.pdf) hat mich auf die Schnelle auch nicht erleuchtet (vielleicht fehlt das CristalFace ;-))
Beiträge von mr.matze
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Zitat
Gilt für Elektro-Pkw, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden.
Die Regelung würde ich schonmal begrüßen, sofern unter "angeschafft" das Zulassungsdatum verstanden wird (und nicht das Bestelldatum)
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Kennt zufällig jemand die zeitliche Vorgabe (bzw. ist diese überhaupt schon bekannt), mit welcher ein KFZ unter die neue Regelung fällt (Zulassungsdatum ab 01.0x.2024? / Übergabe des Fahrzeugs ab xx.xx.2024?)