Alles anzeigenDie Zeichnung von iron2504 ist vollkommen korrekt und hilfreich, ich hab es nur um die Werte für "H" ergänzt, die in der Zeichnung fehlen.
Ich habe aber Verständnis dafür, wenn sich Skoda-Werkstätten weigern, die Scheinwerfer bei LWR-Ausfall hochzustellen.
Dann würden sie bei Beladung den Gegenverkehr blenden oder noch schlimmer, wenn die LWR aus irgendwelchen Software-Gründen wieder funktionieren sollte, in den Himmel leuchten.
Da begeben sich die Autohäuser auf dünnes Eis, wenn sie ein Kundenfahrzeug vorsätzlich auf einen nicht StVZO-konformen Zustand manipulieren würden.
Aber das wird jedes Autohaus individuell handhaben, eine offizielle Bestätigung dazu wird es bestimmt nicht geben.
Ich kann mir aber vorstellen, wenn man ein vertrautes Verhältnis zu seinem Autohaus hat, dass die die Scheinwerfer höher stellen und danach das Ganze vergessen...
Sind die Fahrzeuge mit defekter LWR, sprich Scheinwerfer ganz unten, nach der StVZO
fahrtauglich?
Wenn nicht bin ich doch dafür verantwortlich, sollte ich das Fahrzeug bewegen.