Beiträge von Jupp65

    Ich habe gerade mit meinem Händler telefoniert. Ich bekam die Auftragsbestätigung per Email, und da war im Betreff der Mail von einem Coupé die Rede, das ich aber nicht bestellt habe.

    War ein Fehler des Disponenten, der hat wohl die Betreffzeile aus einer vorherigen Mail übernommen und angepasst, ohne das Coupé rauszunehmen.

    Die Auftragsbestätigung als .pdf ist jedenfalls korrekt.

    Das hat mir mein Händler so am Telefon bestätigt.


    Schmankerl dabei, er hat bereits einen Termin für die Fertigung des Autos. Angeblich noch dieses Jahr in der 43. KW.

    Das wäre ein satter Sprung nach vorne.


    Aber ich will das nicht überbewerten. Da kann noch viel passieren.

    Im März will er mir die nächste Meldung zukommen lassen.

    Könnte auch sein, dass einfach die von Skoda angebotenen Alus für 20" nicht für Schneeketten zugelassen sind, die für 19" aber schon.

    Dann muss man bei Alus von Fremdherstellern in die Gutachten schauen, ob solche mit Schneekettenzulassung auch auf dem Enyaq für Schneeketten zugelassen sind. Und diese Gutachten im Auto mitführen, um Probleme mit der Polizei zu vermeiden.

    Was auch gehen sollte ist Einzelabnahme beim TÜV, kostet aber extra und beinhaltet das Risiko, dass sie scheitert.

    die Federn haben im eingebauten Zustand mehr als genug Vorspannung, da geht nichts ohne Federspanner

    Eben darum glaube ich nicht, dass die Federn beim Ausfedern den Kontakt mir ihren Anlageflächen verlieren und dadurch ein Rumpeln verursachen. Da wäre es schon wahrscheinlicher, dass die Stoßdämpfer in der Endlage anschlagen.

    Auch wenn es jetzt ne Weile her ist, möchte ich jedem, der unverschuldet einen Unfall hat, dringend raten, immer einen RA einzuschalten.

    Selbst wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, versuchen gegnerische Versicherungen immer, die Leistungen klein zu halten. Genau dafür unterhalten die eigene Rechtsabteilungen mit darauf spezialisierten RA. Dann werden oft Posten gestrichen, die einem aber zustehen. Zudem weiß man ohne RA oft gar nicht, was einem alles zusteht.

    So gibt es oft Streit darüber, ob die Überführung des Autos in eine Lackiererei und zurück von der Versicherung getragen wird. Wenn eben die Werkstatt selber nicht lackiert. Es steht einem zu, aber wird oft gestrichen.

    Das ist ein Posten im dreistelligen Bereich.

    Schaltet man direkt nach dem Unfall einen RA ein, und die Schadenssumme beläuft sich auf 5.000 Euro, so berechnet sich das Honorar nach Tabelle nach dieser Schadenshöhe.

    Ruft man den RA erst dazu, wenn ein Posten von ein paar Hundert Euro strittig ist, beläuft sich dessen Honorar nur nach Tabelle nach diesem Streitwert. Der Aufwand, die Rechtslage zu prüfen und vor Gericht zu gehen, ist aber so gut wie der Gleiche.

    Man wird in diesem Stadium des Streits Probleme haben, noch einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu finden, der das übernehmen will.

    Und so gibt es eine Reihe von Streitpunkten.


    Nur mal so als kleiner Tip für die Zukunft.

    Ich hatte gestern den iV60 durchgeschaut, da war die WP nicht drin.

    Es sei denn, ich hätte sie übersehen....


    Edit hat nachgeschaut, ist jetzt tatsächlich in der Serie mit drin. Super, dann krieg ich die auch sicher, ohne den Aufpreis gezahlt zu haben. Mal schauen, ich lasse mich überraschen.


    Als Ursache sehe ich eher die Vereinfachung der Produktionslinie. Zwei verschiedene Klimaanlagen, je nach Wunsch mit oder ohne Heizfunktion, verursachen zusätzlichen Aufwand und somit Kosten.

    Auch kann es sein, dass man zum Klassenüblichen aufschließen will. Tendiere aber eher zu ersterem Argument.