Der Wert beim IV80 mit schwenkbarer AHK liegt bei 9,2. Die Stützlast bei 75kg.
Damit würde sich rechnerisch ein Wert von 1449kg eintragen lassen. Falls du jemand findest der das tut, bitte informiere hier das Forum darüber.
Herzlichen Dank für die Info. Die Steinhof S-304 hat einen D-wert von 9,6 die geben 1500 kg an. Auszug aus dem Katalog habe ich mal angehängt.
Einen Kontakt für die Auflastung bzw. gutachten habe ich.
ZitatAlles anzeigenErhöhung der Anhängelast (Zuglast) und Auflastung Gesamtgewicht
https://www.atb-tuning.de/auflastung.html
Der Weg zu einer höheren Anhängelast:
Wir benötigen zur Prüfung eine Kopie (Scan oder Foto) vom aktuellen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres Fahrzeuges. Sollte es sich um ein Neufahrzeug handeln, bitte eine Kopie vom Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit der EG-übereinstimmungsbescheinigung (auch COC-Papiere genannt). Sie können uns diese Unterlagen bequem über unser Kontakt-Formular oder per eMail schicken.
Sollte an Ihrem Fahrzeug bereits eine Anhängerkupplung verbaut sein, können wir die damit mögliche Zuglast berechnen und prüfen ob diese für die Auflastung geeignet ist. Schicken Sie uns bitte hierzu ein Foto vom Typenschild, welches an der Quertraverse der Anhängerkupplung angebracht ist. Teilen Sie uns bitte auch mit, welche Anhängelast Sie mindestens benötigen.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen prüfen wir ob bei Ihrem Fahrzeug eine Zuglasterhöhung möglich ist, und ob die ggf. bereits verbaute Anhängerkupplung verwendet werden kann. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit per eMail mitgeteilt. Sollte es Unstimmigkeiten geben, oder weitere Daten benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben und wir Ihre Zahlung verbuchen konnten, lassen wir die TÜV-Bescheinigung zur Auflastung der Anhängelast für Ihr Auto erstellen. Die TÜV-Bescheinigung (ggf. mit Anhängerkupplung - wenn diese im Lieferumfang enthalten ist), welche spezifisch mit der Fahrzeug-Ident-Nummer Ihres Fahrzeuges ausgestellt wird, erhalten Sie innerhalb weniger Tage geliefert.
Sie nehmen - falls bei Ihrem Kraftfahrzeug erforderlich - die nötigen Umbaumaßnahmen für die Auflastung vor.
Anschließend lassen Sie die Abnahme der Anhängelasterhöhung bei einem dafür zugelassenen Sachverständigen vornehmen. Mit der Bescheinigung, welche Sie von dem Sachverständigen erhalten, lassen Sie von der Zulassungsstelle, bzw. Ihrem Straßenverkehrsamt die Änderungen in die Fahrzeugpapiere übernehmen. Sollten Sie mit der Lieferung eine TÜV-Bescheinigung nach § 13 FZV erhalten, legen Sie diese direkt beim Straßenverkehrsamt vor.
Auflagen:
Erhöhte Anhängelast bis 8% Steigung.
Gilt nur bei serienmäßigem Zustand des Fahrzeuges.
Fahrzeug muss in einem vorschriftsmäßigen, verkehrssicheren Zustand sein.