Guten Abend, vielen Dank, haben Sie einen Link zu einem guten Anwalt, vielen Dank😊
Beiträge von gronningen
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Ich komme aus Dänemark. Gibt es andere Vertragsbedingungen, wenn es sich um einen Fernabsatz handelt?
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Viele danke😊😊
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Das muss man entschuldigen, das ist keine Absicht, ich glaube ich beantworte die Fragen😊 Ich komme auch nicht aus Deutschland✌️ Ich glaube nur, dass ich im Vergleich zu den 6 Wochen immer noch 2 verschiedene Antworten bekomme. Einige sagen, es passiert automatisch, andere sagen, es hieß 6 Wochen plus 2 Wochen. Guten Tag😊
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Ist es auf Seite 1 Absatz 2 richtig verstanden, dass ich als Käufer dem Verkäufer als Unternehmer 10 Tage und als Privatperson 14 Tage Zeit gebe, die 2 Autos zu beschaffen, andernfalls sind die 2 Verträge ungültig?
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Danke Nilsb😊😊
Die Frist beginnt automatisch und nach 6 Wochen können Sie mit einer angemessenen Frist, zum Beispiel 2 Wochen, in Verzug treten....ok, die Frist beginnt also automatisch?
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Also eig. kann man sich das per Google leicht selbst beantworten. Die Frist beginnt automatisch und nach 6 Wochen kann man ihn in Verzug setzen, mit einer angemessen Frist z.B. 2 Wochen.
Allerdings würde ich in solchen Fällen immer zwei Dinge tun, zum ersten würde ich nach den 6 Wochen erstmal mit dem Händler sprechen und erst wenn er nicht einsichtig ist weitere Schritte einleiten. Aber die weiteren Schritte würde ich dann mit Hilfe eines Anwalts gehen, einfach, aus dem Grund um sicher zu gehen, das das ganze so durchläuft.
Aus dem Internet:
„Unverbindlicher Liefertermin
Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:
- Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
- Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.
Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.“
Quelle: https://www.ergo.de/de/rechtsp…uf/neuwagen/lieferfristen
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Hast Du eigentlich in Deinem Heimatland DK bestellt, oder bei uns in D?
Ich habe über einen deutschen Skoda-Händler bestellt, der Vertrag wurde mir zugesandt E-Mail, von mir unterschrieben und zurückgeschickt!
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Danke für die Antwort.
Ich habe die Bestellung bereut. Hat hier im Forum noch jemand einen Anwalt eingeschaltet?
Kennen Sie einen guten Anwalt, evtl. über den ADAC? Im Link steht glaube ich nur, dass man den Skoda-Händler erst nach 6 Wochen anschreiben kann, und er dann 2 Wochen Zeit hat, um das Auto zu bekommen?
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Ich verstehe deine Antwort nicht ganz. Ich möchte 2 Skoda Enyaq-Verträge kündigen. Ein Skoda-Vertrag wird als privater Verbraucher abgeschlossen, der andere Skoda wird als Händler bestellt.
Unverbindlicher Liefertermin für beide Autos war der 31. Dezember 2023
Soll ich im Kündigungsschreiben schreiben, dass der Skoda-Händler 2 Wochen Zeit hat, die Autos zu bekommen? Sollte der Skoda-Händler 2 Wochen Zeit haben?
Entsteht dem Skoda-Händler durch die Absage ein finanzieller Verlust oder werden die 2 Skoda Enyaq weiterhin in Tschechien gebaut und zu einem späteren Zeitpunkt an den Skoda-Händler geschickt?